Seminarangebot:
Zulässigkeit von Vorhaben in Bebauungsplänen, Ausnahmen und Befreiungen, Sicherung der Bauleitplanung

Kennziffer 0424B010
Zielgruppe Beschäftigte der Bauämter (Bauleitplanung, Bauverwaltung, Bauaufsicht) sowie Beschäftigte von Architektur- und Planungsbüros, die entsprechende Vorkenntnisse haben
Veranstaltungsort Rostock
Termin 08.–09.04.2024

1. Tag 10.00-17.00 Uhr
2. Tag 09.00-16.00 Uhr

Referent/in Herr Günter Zuschlag

Kreisbaudirektor a.D.

Teilnahmeentgelt 313,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 11.03.2024
Seminarinhalte
Wann ist ein Vorhaben planungsrechtlich zulässig und wann nicht? Die Zulässigkeitsvoraussetzungen, bezogen auf die Art der baulichen Nutzung, sind abhängig von der konkreten Maßnahme bzw. von
den dadurch ausgelösten Emissionen hinsichtlich eines bestimmten Baugebietes nach der Baunutzungsverordnung.
 
Aber wie lässt sich dies beurteilen, insbesondere vor dem Hintergrund nachbarrechtlicher Abwehransprüche und auch im Hinblick auf das Gebot der Rücksichtnahme? Wie verfahre ich bei Abweichungen von Festsetzungen im B-Plan? Wie gehe ich mit der vorgezogenen Planreife des
§ 33 BauGB aus bauaufsichtlicher, gemeindlicher und planerischer Sicht um? Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen sind ein wirkungsvolles Instrument zur Sicherung der kommunalen Planung. Wo und wann kommen sie zum Tragen? Und welchen Handlungsbedarf löst dies bei der Bauaufsichtsbehörde und bei der Gemeinde aus?
 
Diese und andere Fragen werden anhand von praktischen Beispielen und Rechtsprechung beantwortet.
 
Inhalte:
 
die Voraussetzungen zur Anwendbarkeit von Satzungen
Zulässigkeit nach Art der baulichen Nutzung in den einzelnen Baugebieten
Zulässigkeit nach Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksfläche
Zulässigkeit von Nebenanlagen i. S. von § 14 BauNVO und Anlagen i. S. von § 12 BauNVO
der qualifizierte und einfache Bebauungsplan, Anwendungsfolgen
gesicherte Erschließung
Voraussetzungen zur Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen, § 31 BauGB
die inhaltlichen Bestimmungen zur Erteilung von Befreiungen,
insb. Grundzüge der Planung und nachbarliche Belange
Voraussetzungen zur Anwendbarkeit der vorgezogenen Planreife, § 33 BauGB; der
„33iger Stand“ als positives Tatbestandsmerkmal
Sicherung der gemeindlichen Planung
Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen
Anwendungsvoraussetzungen und Folgen
die Unzulässigkeit von Vorhaben in Bebauungsplänen
und faktischen Baugebieten im Einzelfall, § 15 BauNVO, Feinsteuerung
 
Bitte bringen Sie mit: BauGB, BauNVO, LBauO

 
Download Seminarangebot als PDF

 

Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: 0424B010
Thema: Zulässigkeit von Vorhaben in Bebauungsplänen, Ausnahmen und Befreiungen, Sicherung der Bauleitplanung
Termin: 08.–09.04.2024
Absender
Verwaltung:
Straße / Nr.:
Plz / Ort
Ansprechpartner
Ansprechpartner/in:
Telefon:
E-Mail*: *
Fax:
Teilnehmer
 
Name, VornameFachgebietE-Mail-Adresse
* Pflichtfeld
Die Geschäftsbedingungen des Kommunalen Studieninstitutes Mecklenburg-Vorpommern habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
Übernachtungsmöglichkeiten finden Sie unter Service.