Seminarangebot:
Die Baunutzungsverordnung - Schnittstelle zur Bauleitplanung und bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit

Kennziffer 0424B020
Zielgruppe Beschäftigte der Bauämter (Bauleitplanung, Bauverwaltung, Bauaufsicht) sowie Beschäftigte von Architektur- und Planungsbüros, die über entsprechende Vorkenntnisse verfügen
Veranstaltungsort Güstrow
Termin 22.04.2024

10.00 - 17.00 Uhr

Referent/in Herr Günter Zuschlag

Kreisbaudirektor a.D.

Teilnahmeentgelt 194,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 25.03.2024
Seminarinhalte
Im Seminar werden die Grundlagen und die Anwendung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vermittelt, vor dem Hintergrund der Bedeutung für die Bauleitplanung, Objektplanung und das Baugenehmigungsverfahren. Der Referent stellt die einzelnen Baugebiete mit ihrem strukturellen
Aufbau und der Verflechtung zum überplanten Bereich (§ 30 BauGB) und dem unbeplanten Bebauungszusammenhang (§ 34 BauGB) vor.
 
Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen werden als die Hauptnutzung begleitende Nebennutzungen
in der BauNVO besonders hervorgehoben, da sie mit den Baugebietsfestsetzungen verklammert sind. Die freiberuflichen Nutzungen sind in differenziertem Umfang in nahezu allen Baugebieten zulässig
und bekommen deshalb einen besonderen Stellenwert.
 
Das Gebot der Rücksichtnahme für Vorhaben in Bebauungsplänen ist im § 15 BauNVO enthalten und dient letztlich der Feinsteuerung der Bauleitplanung. Wie stellt sich die Anwendung in der Praxis dar?
 
Das Maß der baulichen Nutzung und die Bauweise mit den überbaubaren Flächen - als ebenfalls wichtige Bestandteile - runden den Inhalt der BauNVO ab.
 
Die Themen Ferienwohnungen und urbanes Gebiet bzw. die Änderungen in der
Baunutzungsverordnung aufgrund der Städtebaurechtsnovelle werden besonders erläutert.
 
Durch Vortrag und Dialog mit den Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmern werden die Themeninhalte praxisorientiert erörtert.
 
Inhalte:
 
Aufbau, Gliederung und System der BauNVO
sachlicher und zeitlicher Geltungsbereich der einzelnen Fassungen
Funktion der BauNVO in der Bauleitplanung
struktureller Aufbau der Baugebiete
allgemein zulässige Nutzungen
ausnahmsweise zulässige Nutzungen i. V. mit § 31 Abs. 1 BauGB
Störgrade, Schutzbedürftigkeit des Wohnens
Gebot der Rücksichtnahme, § 15 BauNVO
BauNVO und Genehmigungsfreistellung nach § 68 LBO
Bedeutung der BauNVO für Vorhaben nach § 34 BauGB
Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen
freiberufliche Nutzungen
Ferienwohnungen
Vergnügungsstätten
Einzelhandelsbetriebe
Maß der baulichen Nutzung
Bauweise
überbaubare Grundstücksflächen
 
 
Bitte bringen Sie mit: BauNVO, BauGB

 
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