Kennziffer | 0424B030 |
Zielgruppe | Beschäftigte der Bauämter (Bauleitplanung, Bauverwaltung, Bauaufsicht) sowie Beschäftigte von Architektur- und Planungsbüros, die über entsprechende Vorkenntnisse verfügen |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 23.04.2024 10.00 - 17.00 Uhr |
Referent/in | Herr Günter Zuschlag
Kreisbaudirektor a.D. |
Teilnahmeentgelt | 194,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 25.03.2024 |
Seminarinhalte |
Die auf der Landesbauordnung basierende Baulast stellt sich zunehmend als flexibles öffentlich-rechtliches Instrument zur Beseitigung von Hindernissen im Baurecht dar.
Ein abschließender Katalog für den Einsatz der Baulast existiert aber nicht. Wo erkennen Sie
konkrete Anwendungsmöglichkeiten? Welche Voraussetzungen müssen für die Eintragung
einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtungserklärung vorliegen? Wer überwacht die Einhaltung
der Baulast und setzt sie ggf. auch um oder durch? Wann ist eine Baulast zu löschen?
Die Thematik und Anwendungsbereiche werden anhand von Fällen aus der Praxis und Rechtsprechung erörtert. Ihre Fragen und Fallbeispiele sind willkommen.
Reichen Sie diese bitte bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Studieninstitut ein,
so dass eine Erörterung und inhaltliche Abarbeitung während des Seminars erfolgen kann.
Inhalte:
♦ Rechtscharakter und Bedeutung der Baulast
♦ die Beteiligten im Baulastverfahren
♦ Anwendungsbeispiele
♦ Inhalt und Wirkung
♦ öffentliches Interesse und Prüfungspflicht der Behörde
♦ Eintragung anderer baurechtlicher Verpflichtungen
♦ Abweichungen und Auflagen im Zusammenhang mit der Baulast
♦ Baulast als Grundlage für eine Ordnungsverfügung
♦ Untergang der Baulast
Bitte bringen Sie mit: LBauO M-V
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