Seminarangebot:
Das bauordnungsrechtliche Instrument der Baulast

Kennziffer 0424B030
Zielgruppe Beschäftigte der Bauämter (Bauleitplanung, Bauverwaltung, Bauaufsicht) sowie Beschäftigte von Architektur- und Planungsbüros, die über entsprechende Vorkenntnisse verfügen
Veranstaltungsort Güstrow
Termin 23.04.2024

10.00 - 17.00 Uhr

Referent/in Herr Günter Zuschlag

Kreisbaudirektor a.D.

Teilnahmeentgelt 194,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 25.03.2024
Seminarinhalte
Die auf der Landesbauordnung basierende Baulast stellt sich zunehmend als flexibles öffentlich-rechtliches Instrument zur Beseitigung von Hindernissen im Baurecht dar.
 
Ein abschließender Katalog für den Einsatz der Baulast existiert aber nicht. Wo erkennen Sie
konkrete Anwendungsmöglichkeiten? Welche Voraussetzungen müssen für die Eintragung
einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtungserklärung vorliegen? Wer überwacht die Einhaltung
der Baulast und setzt sie ggf. auch um oder durch? Wann ist eine Baulast zu löschen?
 
Die Thematik und Anwendungsbereiche werden anhand von Fällen aus der Praxis und Rechtsprechung erörtert. Ihre Fragen und Fallbeispiele sind willkommen.
 
Reichen Sie diese bitte bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Studieninstitut ein,
so dass eine Erörterung und inhaltliche Abarbeitung während des Seminars erfolgen kann.
 
 
Inhalte:
 
Rechtscharakter und Bedeutung der Baulast
die Beteiligten im Baulastverfahren
Anwendungsbeispiele
Inhalt und Wirkung
öffentliches Interesse und Prüfungspflicht der Behörde
Eintragung anderer baurechtlicher Verpflichtungen
Abweichungen und Auflagen im Zusammenhang mit der Baulast
Baulast als Grundlage für eine Ordnungsverfügung
Untergang der Baulast
 
 
Bitte bringen Sie mit: LBauO M-V

 
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