Seminarangebot:
Behördliche Entscheidungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Kennziffer 0424B290
Zielgruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bau-, Planungs- und Bauordnungs-ämter, Wohnungsbaugesellschaften; Architektinnen und Architekten, Vermieter und Bauträger
Veranstaltungsort Rostock
Termin 15.04.2024
Referent/in Herr Prof. Karsten Proksch
Beratender Ingenieur und Sachverständiger für die Bewertung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (IK M-V-Fachverzeichnis Energieberatung nach GEG und energetische Gebäudeoptimierung)
Teilnahmeentgelt 201,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 18.03.2024
Seminarinhalte
Zweck des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb.
 
Als Instrument der Energie- und Klimaschutzpolitik enthält es wichtige Regelungen, um das Ziel des nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes in Deutschland bis zum Jahr 2050 zu realisieren. Im GEG wurden das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die EnEV und das EEWärmeG zusammengefasst und weiterentwickelt.
 
Der Referent erläutert Ihnen die wichtigsten Änderungen und Neuerungen gegenüber den bisherigen Verordnungen und Gesetzen. Er geht insbesondere auf die kommunalen Besonderheiten ein.
 
 
Inhalte:
 
Zusammenfassung des GEG
detaillierte Besprechung der Schwerpunkte
Inhalte des GEG an Hand von ausgewählten Beispielen und Übersichten
Schwerpunkt Energieausweis
Schwerpunkt Klima- und Lüftungsanlagen
GEG-Durchführungslandesverordnung - GEG-DLVO M-V
 

 
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Seminardaten
Kenziffer: 0424B290
Thema: Behördliche Entscheidungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Termin: 15.04.2024
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