Seminarangebot:
Zulässigkeit von Vorhaben im Innen- und Außenbereich und die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen

Kennziffer 0524B040
Zielgruppe Beschäftigte der Bauämter (Bauleitplanung, Bauverwaltung, Bauaufsicht) sowie Beschäftigte von Architektur- und Planungsbüros, die über entsprechende Vorkenntnisse verfügen
Veranstaltungsort Rostock
Termin 22.–23.05.2024

1. Tag 10.00-17.00 Uhr
2. Tag 09.00-16.00 Uhr

Referent/in Herr Günter Zuschlag

Kreisbaudirektor a.D.

Teilnahmeentgelt 313,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 24.04.2024
Seminarinhalte
In der Veranstaltung wird die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben vor dem Hintergrund weitestgehender Rechtssicherheit für die Beteiligten (Investoren, Dritte, Gemeinde und Bauaufsichtsbehörde) umfassend behandelt.
 
Die Abgrenzung zum Außenbereich und die Auslegung der gesetzlichen Kriterien, Stichwort „Einfügen“, stellen sich für viele Anwender als besondere Herausforderung dar. Wo sind die rechtlichen Grenzen
des § 34 BauGB erreicht? Wann ist planerisch gegenzusteuern?
 
Der Außenbereich mit seinem umfangreich abzuarbeitenden Konditionalprogramm unterfällt in verschiedene Zulässigkeitskategorien: privilegierte, sonstige und begünstigte Vorhaben, die im
Einzelnen abzuarbeiten sind.
 
Die Gemeinde hat im Baugenehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der Entscheidung über
die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens eine ganz besondere Rechtsstellung bekommen.
Was ist hierbei zu berücksichtigen?
 
Die Thematik wird anhand von Fallbeispielen aus der Praxis und der dazu ergangenen Rechtsprechung vorgestellt und erörtert.
 
Inhalte:
 
Begriff des Vorhabens und Verflechtung zum Bauordnungs- und sonstigen öffentlichen Recht
§ 34 BauGB und seine Bedeutung in der Praxis
Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe
Zulässigkeit in Gemengelagen und faktischen Baugebieten
Ausschluss schädlicher Auswirkungen
befreiungsähnliche Tatbestände
Innenbereichs- und Außenbereichssatzungen
Abgrenzung Außen- und Innenbereich
privilegierte Vorhaben, sonstige Vorhaben
öffentliche Belange und deren Gewichtung
begünstigte Vorhaben nach § 35 Abs. 4 BauGB
Rückbauverpflichtung
das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB aus Sicht der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde
Umgang mit einem rechtswidrig versagten Einvernehmen
 
Bitte bringen Sie mit:BauGB, BauNVO, LBauO
 

 
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Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: 0524B040
Thema: Zulässigkeit von Vorhaben im Innen- und Außenbereich und die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen
Termin: 22.–23.05.2024
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