Kennziffer | 0524B250 |
Zielgruppe | Leiter und Mitarbeiter von Rechtsabteilungen, Bauämtern, Vergabestellen und Rechnungsprüfungsämter, Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Krankenkassen, Schulen, Kliniken, Immobilien- und Wohnungsbaugesellschaften, Zweckverbände, Stadtwerke und Entsorger sowie alle Zuwendungsempfänger |
Veranstaltungsort | Schwerin |
Termin | 16.05.2024 |
Referent/in | Frau Gritt Diercks-Oppler
Rechtsanwältin |
Teilnahmeentgelt | 223,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 18.04.2024 |
Seminarinhalte |
Zur Umsetzung ihrer Projekte benötigen Sie externe Unterstützung, dennoch bleiben Pflichten bei Ihnen. Die Dozentin gibt ihnen einen umfassenden Überblick darüber, welche Aufgaben zwingend beim Bauherren verbleiben und welche Aufgaben an Dritte übertragen werden können. Sowohl die Kosten
des Projekts, als auch strafrechtliche Konsequenzen und Mängel, unter dem Blickwinkel des Bauherren, stehen dabei im Fokus.
Sie erhalten wichtige Hinweise für die praktische Umsetzung der Bauherrenaufgaben in den verschiedenen Projektphasen, wie z.B. Planung, Errichtung und Kontrolle des Bauwerks nach Fertigstellung.
Inhalte:
♦ Projekterfolg
• Beteiligte und Verantwortlichkeit
• zivilrechtliche Grundlagen
• Delegation von Aufgaben
♦ Planung und Bau
• Festlegung des Projektziels
• Verankerung der Aufgaben im Vertrag
• Leistungsbeschreibung
♦ Pflichten des Bauherrn
• Kooperation, Koordination, Mitwirkungspflichten
• Überwachung
• strafrechtliche Verantwortung
♦ Kontrollen
• Kostenkontrolle
• anerkannte Regeln der Technik
• nach Abnahme
Bitte bringen Sie mit: BGB und VOB/B
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