Seminarangebot:
Das Baugenehmigungsrecht aus Sicht der Gemeinde - Schnittstellen zwischen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

Kennziffer 0624B050
Zielgruppe Beschäftigte der Bau- und Planungsämter der Gemeinden, Städte und Amtsverwaltungen, die mit der Anwendung des Baurechts befasst sind
Veranstaltungsort Greifswald
Termin 19.–20.06.2024

1. Tag 10.00-17.00 Uhr
2. Tag 09.00-16.00 Uhr

Referent/in Herr Günter Zuschlag

Kreisbaudirektor a.D.

Teilnahmeentgelt 326,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 22.05.2024
Seminarinhalte
Die Verflechtungen zwischen Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht sind bei der baurechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben von besonderer Bedeutung. Die Gemeinden sind in das Baugenehmigungsverfahren mit ihrer Stellungnahme und auch mit der Einvernehmens-
entscheidung eingebunden.
 
Worauf ist hierbei besonders zu achten und welche Fristen sind zu berücksichtigen? Die Gemeinde
ist dabei zwar an bauplanungsrechtliche Belange einschließlich der Erschließungsfrage gebunden,
hat andererseits aber auch ein Interesse daran, wie die Bauaufsichtsbehörde mit bauordnungs-rechtlichen Regelungen umgeht und die Rechtslage sich in der Verfolgung baurechtswidriger Zustände darstellt. Hierbei spielt das Thema des Bestandsschutzes bei Nutzungsänderungen, -intensivierung und Wiederaufbau eine wichtige Rolle. Wann endet beispielsweise der nachwirkende Bestandsschutz?
 
Welche konkreten Regelungsmöglichkeiten hat die Gemeinde, über örtliche Bauvorschriften
bestimmte Sachverhalte zu bestimmen? Nach welchen inhaltlichen Bestimmungen und unter
welchen Voraussetzungen kann der Bauherr von bauordnungsrechtlichen Regelungen abweichen
und wie stellt sich das bei Überschreitung von Festsetzungen des Bebauungsplans dar? Welche Einwirkungsmöglichkeit hat hier die Gemeinde? Wie kann sie ihre Planungshoheit sichern?
 
Die Themen werden anhand praktischer Beispiele vorgestellt, auf entsprechende Rechtsprechung
wird verwiesen. Es besteht ausreichend Gelegenheit, die einzelnen Themen zu erörtern. Gerne
können Beispiele aus dem Teilnehmerkreis eingebracht werden, die dann gemeinsam besprochen werden. Hierbei geht es um Erarbeitung von systematischen Vorgehensweisen, um belastbare und nachvollziehbare Entscheidungen treffen zu können.
 
Inhalte:
 
Rechtsgrundlagen zum öffentlichen Baurecht
Abgrenzung zwischen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Beteiligte im öffentlichen Baurecht
Aufbau, Aufgaben und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde
die einzelnen Verfahren nach der Landesbauordnung
Bauantrag und Gemeinde, Aufgaben und Zuständigkeiten
Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
gemeindliches Einvernehmen, Erfordernis und Fristen
besondere Instrumente der Landesbauordnung
Bestandsschutz, nachwirkender Bestandsschutz
Einschreiten bei baurechtswidrigen Zuständen
Sicherung der gemeindlichen Planungshoheit
 
 
Bitte bringen Sie mit: BauGB, BauNVO, LBauO
Download Seminarangebot als PDF

 

Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: 0624B050
Thema: Das Baugenehmigungsrecht aus Sicht der Gemeinde - Schnittstellen zwischen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Termin: 19.–20.06.2024
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