Kennziffer | 1024B190 |
Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauämter, Bauordnungsämter |
Veranstaltungsort | Rostock |
Termin | 15.10.2024 |
Referent/in | Herr Dr. Joachim Kronisch Präsident des Verwaltungsgerichts Schwerin |
Teilnahmeentgelt | 205,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 17.09.2024 |
Seminarinhalte |
An einen guten und rechtmäßigen Bescheid in Bausachen sind vielfältige formelle und materielle, aber
auch weitere Anforderungen gestellt. In der Praxis sowohl des repressiven als auch des präventiven Bauordnungsrechts zeigen sich immer wieder nicht nur rechtliche Unsicherheiten, sondern auch in
der Formulierung, insbesondere beim Tenor oder in der Begründung.
Art und Umfang der Darstellung, vor allem bei Ermessensverwaltungsakten, haben unmittelbare Bedeutung nicht nur für die Rechtseindeutigkeit einerseits und Verständlichkeit für den Betroffenen andererseits, sondern auch für die Überzeugungskraft der behördlichen Argumentation. Hinzu kommt die, bei Ermessens-verwaltungsakten notwendige, Darlegung der wesentlichen Ermessenserwägungen.
Im Seminar sollen – ausgehend von VwVfG M-V und VwGO, sowie den formellen und materiell-rechtlichen Regeln, insbesondere der LBauO M-V, Hinweise und Beispiele für korrekte und zugleich – auch aus der Sicht des Adressaten – gute Bescheide vorgestellt und diskutiert werden.
Inhalte:
♦ Voraussetzungen für den Erlass eines guten Bescheides
• rechtliche Anforderungen nach dem VwVfG M-V und der LBauO M-V
• informelle Anforderungen
♦ Die formelle Gestaltung des Bescheides
• Tenor
• Begründung
• Nebenbestimmungen
• Rechtsbehelfsbelehrung
♦ Die Begründung des Bescheides
• bei rechtlich gebundenen Entscheidungen
• bei Ermessensentscheidungen
♦ Exkurs: Widerspruchsbescheid
• Form und Gestaltung des Widerspruchsbescheides
• Begründung des Widerspruchsbescheides
♦ Rechtssicherer Umgang mit Verwaltungsakten anhand von Beispielen
• Bauaufsichtliche Verfügung (Nutzungsuntersagung, Abrissverfügung etc.)
• Zwangsmittel und Anordnung der sofortigen Vollziehung
• Vorbescheid, Baugenehmigung
Bitte bringen Sie mit: LBauO M-V, VwVfG M-V, VwGO
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