Seminarangebot:
Klimaschutz in der Bauleitplanung - Vertiefung

Kennziffer 1124B380
Zielgruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauämter (Bauplanung, Bauverwaltung, Bauaufsicht) und der Rechtsämter
Veranstaltungsort Greifswald
Termin 05.11.2024
Referent/in Herr Prof. Dr. Michael Sauthoff und Herr Helmuth von Nicolai
 
Prof. Dr. Michael Sauthoff
Präsident des Oberverwaltungsgerichts M-V und des Finanzgerichts M-V  a.D.
 
Ministerialrat a.D. Helmuth von Nicolai
bis 02/2024 Justiziar der Energie- und Landesentwicklungsabteilung
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Teilnahmeentgelt 298,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 08.10.2024
Seminarinhalte
Schon seit der Klimaschutznovelle zum BauGB 2011 sollte der Klimaschutz wesentlicher Bestandteil der Erwägungen zu Bauleitplänen sein. Mit Erlass des Klimaschutzgesetzes des Bundes und der Entscheidung des BVerfG im März 2021 zum Klimaschutz hat - v.a. wegen der Verfehlung der Ziele des Klimaschutzes
im Gebäudesektor – des Klimaschutzes in der Bauleitplanung erheblich an Bedeutung gewonnen.
 
Das Seminar soll grundlegende Fragen der Umsetzung der Anforderungen des Klimaschutzrechtes in der Bauleitplanung behandeln. Dabei soll es auch um die Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden gehen, wenn es um die Errichtung von Anlagen der erneuerbaren Energien geht (Windenergieanlagen, Fotovoltaik). Es werden sowohl grundlegende Fragen behandelt wie auch die einzelnen Verfahrensschritte und Regelungsmöglichkeiten, die der Gemeinde offenstehen. Die neuesten Gesetze und einschlägige Rechtsprechung werden berücksichtigt.
 
Inhalte:
 
System des Klimaschutzes in der Bauleitplanung
verfassungsrechtliche Grundlagen (Art. 20a GG, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts)
Sperrung der Gemeinde im Rahmen der Bauleitplanung
materielle Vorgaben des Klimaschutzes für die Bauleitplanung
   • Bedeutung von Klimaplänen und anderen informellen Plänen der Gemeinde
   • Bedeutung des Klimabelangs in der Abwägung (Ermittlung der klimabeeinträchtigenden
und begünstigenden Wirkungen von Festsetzungen, Gewichtung, Klima Check)
   • Gewichtung naturschutzrechtlicher Belange (Artenschutz, Natura 2000 Gebiete)
   • planerische Abwägung (Gewichtung der Klimabilanz gemäß der verfassungsrechtlichen Vorgaben und des Klimaschutzgesetzes, Bedeutung des Gewichtungsvorranges für die Ermöglichung von Anlagen der erneuerbaren Energien)
   • Darstellungsmöglichkeiten im Flächennutzungsplan, Festsetzungsmöglichkeiten
im Bebauungsplan
   • Steuerung von EEG-Anlagen durch Bauleitplanung
 
 
Angesichts des kurzen Zeitvorlaufs ist nicht vorhersehbar, was noch in diesem Jahr an Gesetzen beschlossen wird, bevor die „große BauGB-Novelle“ - die angekündigt ist, kommt.
 
Häufig steckt der Teufel bekanntlich im Detail. So darf bei keinem neuen Bauleitplan übersehen werden, dass es ab 12.01.2023 eine neue Fassung der BauNVO gibt. Das muss in der Legende beachtet werden. Dazu muss man die Überleitungsvorschriften kennen. Letztere sind höchst komplex, weshalb sie ganz besonderer Vertiefung benötigen.
 
Fazit: es ist schwer, nicht den Überblick zu verlieren. Doch gerade deshalb lohnt es sich das Seminar zu besuchen, um in einem klaren Abriss in die aktuelle Entwicklung eingebunden zu werden und auch als weiteren Beitrag zum Klimaschutz die Entscheidung des BVerwG 4 CN 3.22 - vom 18. Juli 2023 zur sofortigen Aufhebung des § 13b BauGB (als europarechtswidrig) umsetzen zu können.
 

 
wichtige Hinweise

Hinweis auf ein weiteres Seminar zum Thema „Klimaschutz in der Bauleitplanung“

Kennziffer 1024B360 in Güstrow, Termin 08.10.2024

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Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: 1124B380
Thema: Klimaschutz in der Bauleitplanung - Vertiefung
Termin: 05.11.2024
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