Seminarangebot:
WoGG – Aufhebung und Rücknahme von Bewilligungsbescheiden und die erfolgreiche Rückforderung von Überzahlungen

Kennziffer 1124S040
Zielgruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wohngeldbehörden und Aufsichtsbehörden sowie sonstig Interessierte, z. Bsp. Bedienstete von Softwareentwicklungsfirm
Veranstaltungsort Stralsund
Termin 11.–12.11.2024
Referent/in Frau Tanja Stiller

Rechtsanwältin sowie Consultant bei www.baetzconsultingug.de

Teilnahmeentgelt 350,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 14.10.2024
Seminarinhalte
Die Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen nach dem WoGG ist anspruchsvoll. Der Bewilligungsbescheid ist ein Verwaltungsakt. Das Recht des WoGG gehört zum Besonderen Verwaltungsrecht. Mit dem die Leistungen bescheidenden Verwaltungsakt endet jedoch nicht die Sachbearbeitung. Während des Bewilligungszeitraumes treten Änderungen ein, auch solche, die Einfluss auf bereits erbrachte Leistungen haben. Sie werden durch Bekanntgabe oder durch Datenabgleich bzw. Zufälle bekannt.
 
Innerhalb dieses Seminars werden die Grundlagen vermittelt, um in Situationen, in denen Änderungen zu Überzahlungen führten, rechtskonform zu handeln. Diese rechtskonformen Handlungen reichen von der vorläufigen Zahlungseinstellung, über die Aufhebung bzw. Rücknahme von Bewilligungsbescheiden und die Rückforderung von Überzahlungen bis hin zur erfolgreichen Durchsetzung von Forderungen an sogenannte „Überzahlte“.
 
Dieses Seminar vergrößert das Fachwissen und erleichtert rechtssicheres Handeln.
 
Inhalte:
 
Methodik des Sozialverwaltungsverfahrens
   • Ermessen
   • effektives Handeln sowie Rechts- und Tatfragen
 
Erkennen der Situation zur Notwendigkeit einer Neufeststellung
   • Mitteilungen und Weiterleistungsantrag
   • automatisierter Datenabgleich
 
Erstmaßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Mittel
   • Vorläufige Zahlungseinstellung
 
Sachverhaltsaufklärung
   • amtliche Ermittlungen
   • Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
   • Durchsetzung Auskunftspflicht
   • Folgen fehlender Mitwirkung
   • Amtshilfe
 
Anspruchsverlust
   • Aufhebung / Rücknahme von Verwaltungsakten nach §§ 45ff SGB X
   • Neuentscheidung von Amts wegen nach § 27 Abs. 2 WoGG
   • Unwirksamkeit nach § 28 Abs. 1 und 3 WoGG
   • Aufhebung nach § 28 Abs. 2 WoGG
 
Rückforderung überzahlten Wohngeldes
   • Rückforderung nach § 50 Abs. 1 SGB X
   • Rückforderung nach § 50 Abs. 2 SGB X
 
Durchsetzung von Forderungen
   • Aufrechnung und Verrechnung
   • gesamtschuldnerische Haftung
   • haushaltsrechtliche Zahlungserleichterungen
 
Praxisreflexionen
 
 
Bitte bringen Sie mit: aktuelle Texte WoGG, WoGV, bundesministerielle Richtlinien, landesrechtliche Normen, VwGO, VerwVerfG (ggf. Landesrecht), Auszüge aus dem SGB I und SGB II.
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Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: 1124S040
Thema: WoGG – Aufhebung und Rücknahme von Bewilligungsbescheiden und die erfolgreiche Rückforderung von Überzahlungen
Termin: 11.–12.11.2024
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