Kennziffer | B901 |
Zielgruppe | Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, interessierte Mitglieder der Gemeindevertretungen |
Veranstaltungsort | Inhouse |
Dauer | 1 Tag |
Referent/in | Herr Günter Zuschlag
Kreisbaudirektor a.D. |
Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Seminarinhalte |
In diesem Seminar lernen Sie die wichtigsten Bestimmungen des Baurechts kennen. Die Mandats-träger wirken bei der Einvernehmensentscheidung für Bauvorhaben mit und haben hierbei nicht unerheblichen Einfluss. Vor diesem Hintergrund sollten sie die Ihnen vom Bauamt vorgelegten Beschlussvorlagen nachvollziehen und qualifizierte Fragen dazu stellen können.
Beim Thema Bauleitplanung handelt es sich um wesentliche Inhalte für die bauleitplanerische Entwicklung in der Gemeinde, über die Gemeindevertreter final entscheiden müssen. Die Planungshoheit für die Bauleitplanung, nämlich das Aufstellen vom Flächennutzungsplan
und der Beschluss von Bebauungsplänen ist eine zentrale Aufgabe der Selbstverwaltung.
Mit dieser Veranstaltung soll ein Überblick über baurechtliche Themen und deren Verflechtungen untereinander vermittelt werden. So sind Sie für Ihre Arbeit in der Kommunalpolitik gut gerüstet!
Inhalte:
♦ Einbindung der Bauleitplanung als Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinde
♦ die städtebauliche Entwicklung und Gestaltung des Baugeschehens in der Gemeinde
• Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten
• Aufgabe und Bedeutung der Bauleitplanung für die Gemeinde
• Planungshoheit der Gemeinde
• Planungserfordernis
• der Flächennutzungsplan
• der Bebauungsplan
• Wie lese ich den Flächennutzungs- und Bebauungsplan?
• sonstige städtebauliche Satzungsinstrumente
• Bedeutung und Inhalte der Baunutzungsverordnung im Zusammenspiel mit der Bauleitplanung
♦ das Bauleitplanverfahren
• Ablauf und Stellung der Gemeinde (vom Aufstellungsbeschluss bis zur Rechtskraft des Bauleitplans)
• Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
• Umweltschutz in der Bauleitplanung
• Abwägungserfordernisse
♦ Instrumente zur Sicherung der gemeindlichen Bauleitplanung
• Zurückstellung von Baugesuchen
• Veränderungssperre
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