Kennziffer | B902 |
Zielgruppe | |
Veranstaltungsort | Inhouse |
Dauer | 2 Tage |
Referent/in | Herr Günter Zuschlag
Kreisbaudirektor a.D. |
Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Seminarinhalte |
In diesem Seminar lernen Sie die wichtigsten Bestimmungen des Baurechts kennen. Die Mandats-träger wirken bei der Einvernehmensentscheidung für Bauvorhaben mit und haben hierbei nicht unerheblichen Einfluss. Vor diesem Hintergrund sollten sie die Ihnen vom Bauamt vorgelegten Beschlussvorlagen nachvollziehen und qualifizierte Fragen dazu stellen können.
Beim Thema Bauleitplanung handelt es sich um wesentliche Inhalte für die bauleitplanerische Entwicklung in der Gemeinde, über die Gemeindevertreter final entscheiden müssen. Die Planungshoheit für die Bauleitplanung, nämlich das Aufstellen vom Flächennutzungsplan
und der Beschluss von Bebauungsplänen ist eine zentrale Aufgabe der Selbstverwaltung.
Mit dieser Veranstaltung soll ein Überblick über baurechtliche Themen und deren Verflechtungen untereinander vermittelt werden. So sind Sie für Ihre Arbeit in der Kommunalpolitik gut gerüstet!
Inhalte:
♦ öffentliches und „privates“ Baurecht
♦ Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens
♦ Begriff des Vorhabens
♦ Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes
• Vorhaben- und Erschließungsplan
• allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen
• Ausnahmen und Befreiungen
♦ Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung
• Veränderungssperre
• Zurückstellung von Baugesuchen
♦ Vorhaben während der Planaufstellung
♦ Vorhaben im nicht überplanten Innenbereich
• Gemengelage
• faktische Baugebiete
• abweichende Zulässigkeitsregelungen im Innenbereich
♦ die Innenbereichssatzungen
♦ Bauvorhaben im Außenbereich
• privilegierte Vorhaben
• sonstige Vorhaben
• begünstigte Vorhaben
♦ Außenbereichssatzungen
♦ das gemeindliche Einvernehmen
• Zuständigkeiten
• Fristen
• Einvernehmensfiktion
• Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens
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