Kennziffer | G903 |
Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Ämtern von Kommunalverwaltungen, die bußgeldrechtliche Befugnisse haben (Rechtsämter, Ordnungsämter, Bauämter, Gewerbeämter, Umweltämter u. a.) |
Veranstaltungsort | Inhouse |
Dauer | 2 Tage |
Referent/in | Herr Uwe Rüffer Diplom-Kriminalist, Supervisor (SG), Verhaltenstrainer |
Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Seminarinhalte |
Befragungen sind auch im Rahmen des Bußgeldverfahrens ein wesentliches Mittel der Wahrheitsermittlung und Beweissicherung. Fehler in der Befragung kann unangenehme Folgen wie langwierige Verfahren oder Verwaltungsgerichtsklagen nach sich ziehen. Daraus ergeben sich mitunter nicht unerhebliche Belastungen für den einzelnen Mitarbeiter. Auf der anderen Seite scheint der Bürger nicht in jedem Fall auskunftsbereit. Wie kann ich es schaffen, den Anderen doch zum Reden zu bringen?
Im Seminar wird aufgezeigt, welche praxisbezogenen Methoden die wissenschaftliche Kriminalistik für die Befragung im Bußgeldverfahren zu bieten hat. Ziel ist es, dem jeweiligen Sachbearbeiter, Schlussfolgerungen für die eigene Praxis zu ermöglichen, welche Möglichkeiten sich im Gespräch ergeben, um drohende gerichtliche Verfahren zu umgehen. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der praxisrelevanten Darstellung, dem spielerischen Ausprobieren von Befragungstechniken sowie der Bewertung der Ergebnisse.
Inhalte:
♦ Modell der Befragung im Bußgeldverfahren (Befragung als rekursiver Prozess)
♦ Kommunikationsregeln erfolgreichen Befragungsverhaltens
♦ Taktik kriminalistischer Gesprächsführung
• Vorbereitung, Planung
• Analyse des Befragten
• Informationssammlung während des Kontaktaufbaus
• Befragungstechnik des kognitiven Interviews
• Umgang mit Aussagewiderstand
• Befragungsstrategien und -taktiken bei Aussagewiderstand
♦ Dokumentation
♦ Diskussion
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