Kennziffer | S902 |
Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter und optierenden Kommunen, die über Leistungsansprüche nach dem SGB II entscheiden |
Veranstaltungsort | Inhouse |
Dauer | 2 Tage |
Referent/in | Herr Pierre-Philipp Boldin
Jobcenter Dortmund
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Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Seminarinhalte |
Die Berücksichtigung und Berechnung des Einkommens im SGB II bereitet teilweise noch immer Schwierigkeiten in der Praxis.
Dabei ist es offensichtlich im Einzelfall nicht immer einfach, zwischen Einkommen und Vermögen zu unterscheiden. Das scheint durch die Zuflusstheorie problemlos zu sein, die Praxis zeigt aber, dass es Sachverhalte gibt, die durch diese Theorie nicht gelöst werden können.
Ebenso ist die Unterscheidung von laufendem und einmaligem Einkommen außerordentlich wichtig, da sich daraus unterschiedliche Anrechnungsalternativen ergeben.
Im Seminar werden die entsprechenden Besonderheiten angesprochen.
Damit Sie Ihre Anträge rechtlich sicher bearbeiten können, sollten Sie dieses Seminar besuchen.
Inhalte:
♦ Differenzierung Einkommen und Vermögen
♦ Abgrenzung laufende und einmalige Einnahmen
♦ Privilegiertes Einkommen
♦ Anrechnung des Einkommens
• Einkommen aus Sozialleistungen
• Sonstiges Einkommen
• Einkommen aus Erwerbstätigkeit
♦ Absetzungsbeträge
♦ Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II
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