Kennziffer | S903 |
Zielgruppe | Beschäftigte von SGB II-Behörden und von Rechnungsprüfungsämtern, Betreuerinnen und Betreuer |
Veranstaltungsort | Inhouse |
Dauer | 2 Tage |
Referent/in | Frau Sylvia Pfeiffer Dozentin für Sozialrecht |
Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Seminarinhalte |
Die sogenannten aktiven Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind für den Vollzug des SGBII von größter Bedeutung. Sie zielen darauf ab, zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Arbeit, beizutragen. Das SGBII bezieht sich über §16 in weiten Teilen auf das SGBIII. Spezielle Eingliederungsleistungen, ausschließlich für den Rechtskreis des
SGBII, finden sich in den §§16 a bis 16 f SGBII wieder.
Sie erhalten im Seminar einen systematischen Überblick über die Eingliederungsleistungen. Die genaue Kenntnis der Rechtsgrundlagen ist zwingende Voraussetzung, um den beruflichen Anforderungen gerecht werden zu können.
Inhalte:
♦ Zuständigkeit für die Eingliederungsleistungen bei ALG I-Aufstockern
♦ Begriffe, Inhalte und Grundsätze der Beratung und Vermittlung, Rechte und Pflichten der Arbeitsuchenden
♦ Überblick über die Voraussetzungen der Ermessensleistungen und die Maßstäbe der Ermessensausübung
♦ Möglichkeit der Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit nach § 16 g SGB II
♦ Anforderungen an die Eingliederungsvereinbarung (Form und Inhalt) / Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
♦ Eingliederungsleistungen nach dem SGB II: kommunale Eingliederungsleistungen, Einstiegsgeld, Leistungen für Selbständige, Arbeitsgelegenheiten, Förderung von Arbeitsverhältnissen, freie Förderung, das Förderinstrument des § 16 h
♦ Eingliederungsleistungen nach SGB III in Verbindung mit dem SGB II: Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB), Eingliederungszuschüsse (EGZ) inkl. Sonderregelung für schwerbehinderte Menschen, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) - einschließlich Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein unter Berücksichtigung der neuen Förderdauer von Maßnahmen bei Arbeitgebern, Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) unter Berücksichtigung des neuen Gesetzes zur Stärkung der Weiterbildung, Einstiegsqualifizierung (EQ), Leistungen zur Berufsausbildung
Bitte bringen Sie mit: SGB I, SGB X, SGB II, SGB III
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