Kennziffer | S904 |
Zielgruppe | Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler, Fallmanagerinnen und Fallmanager |
Veranstaltungsort | Inhouse |
Dauer | 2 Tage |
Referent/in | Frau Sylvia Pfeiffer Dozentin für Sozialrecht |
Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Seminarinhalte |
Die Eingliederungsvereinbarung soll Verbindlichkeit zwischen dem Betroffenen und der Behörde herstellen und dafür Sorge tragen, dass ein rascher Eingliederungserfolg erzielt werden kann. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts handelt es sich bei der Vereinbarung um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag. Dies hat Folgen für die Praxis. Da die in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten auch einer möglichen Sanktion unterliegen, ist sie mit ihren Inhalten auch häufig Gegenstand von Gerichtsentscheidungen. Es ist daher eine Unsicherheit zu beobachten, wie eine rechtssichere Eingliederungsvereinbarung gestaltet sein muss.
Der Gesetzgeber hat mit den Neuregelungen ab dem 1.8.2016 die Notwendigkeit der Individualität der Eingliederungsvereinbarung verdeutlicht und eine Potentialanalyse zwingend vorgeschrieben.
Das Seminar soll dazu beitragen, mehr Klarheit im Umgang mit der Eingliederungsvereinbarung zu erlangen und anhand von Fallbeispielen offene Fragen aus der Praxis zu beantworten. Eigene Fragestellungen der Teilnehmer können eingebracht werden.
Inhalte:
♦ Eingliederungsvereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag und die rechtlichen Auswirkungen
♦ Potentialanalyse mit den Klienten / Grundsatz „Fördern und Fordern“ und die Beratungspflicht (Neuregelung des § 14 SGB II)
♦ Phasen, die für den wirksamen Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung notwendig sind (unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 15 SGB II ab 01.08.2016)
♦ Eingliederungsvereinbarung (Festlegung notwendiger Aktivitäten und möglicher Sanktionskonsequenzen)
♦ Personenkreis, mit dem eine Eingliederungsvereinbarung zu schließen ist
♦ Notwendigkeit der Individualität der jeweiligen Eingliederungsvereinbarung
♦ Dauer der Eingliederungsvereinbarung nach neuer Rechtslage
der ersatzweise Verwaltungsakt
♦ Wegfall der Schadensersatzregelung bei Bildungsmaßnahmen
♦ aktuelle Rechtsprechung
Bitte bringen Sie mit: SGB I, SGB X, SGB II
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