Kennziffer | S937 |
Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Betreuungsbehörden, der sozial-psychiatrischen Dienste und aus Betreuungsvereinen; Berufsbetreuer; Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Heimen |
Veranstaltungsort | Inhouse |
Dauer | 1 Tag |
Referent/in | Frau Carin Schnitzer Betreuungsrichterin, Amtsgericht Greifswald |
Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Seminarinhalte |
Unterbringung und Zwangsmaßnahmen sind Themen, die im Betreuungsalltag vielfach Unsicherheiten verursachen und Fragen aufwerfen. Wollen Sie sich mehr Rechtssicherheit für Ihren beruflichen Alltag verschaffen und Ihr Wissen auf den neuesten Stand bringen? Dann besuchen Sie unser Seminar.
Einführend werden die Unterschiede der Unterbringung nach öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Bestimmungen dargelegt.
Außerdem erläutert die Referentin die aktuellen Regelungen des Gesetzgebers zur Behandlung psychisch Kranker. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der „Zwangsbehandlung“. In diesem Zusammenhang zeigt sie auch Unterschiede der Zwangsmedikation bei öffentlich-rechtlicher Unterbringung und zivilrechtlicher Unterbringung auf.
Inhalte:
♦ alte und neue rechtliche Regelung
♦ Rechte und Pflichten des Betreuers/Bevollmächtigten bei einer Zwangsmedikation
♦ Stellungnahme der Bundesärztekammer zur Zwangsmedikation
♦ Zwangsmedikation unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention
♦ Rechtsprechung zur Zwangsmedikation
♦ relevante Krankheitsbilder
♦ Entscheidungen am Ende des Lebens
♦ angrenzende Bereiche: freiheitseinschränkende Maßnahmen
♦ Werdenfelser Weg
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