Seminarangebot:
Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII – häufig, wirklich notwendig?, immer sozialpädagogisch?

Kennziffer S939
Zielgruppe
Veranstaltungsort Inhouse
Dauer 1 Tag
Referent/in Frau Simone Krauskopf

Volljuristin, Rechtsanwältin, Dipl.-Sozialpädagogin

Teilnahmeentgelt auf Anfrage
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Seminarinhalte
Die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen ist eine alltägliche Aufgabe der Jugendämter. Inobhutnahme erfolgt vom Säugling bis zum Fast-Erwachsenen.
 
Im heute geltenden Kinder- und Jugendhilfegesetz wird explizit der sozialpädagogische Charakter bei der Durchführung des § 42 SGB VIII hervorgehoben. Der Gesetzgeber hat minderjährige Hilfesuchende mit einem subjektiv-öffentlichen Rechtsanspruch auf eine öffentliche Unterbringung ausgestattet und während der Inobhutnahme hat die Klärung der Situation gemeinsam mit dem jungen Menschen zu erfolgen.
 
In diesem Seminar besprechen Sie die Rechtsgrundlagen, das Verfahren und den Ablauf bei der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. So können Sie rechtlich sicher handeln!
 
 
Inhalte:
 
♦ öffentliche Jugendhilfe – Jugendamt
   • Rechtsgrundlagen
   • Verfahren – Gefährdungseinschätzung, Intervention
   • praktischer Ablauf
   • Beteiligung der betroffenen Familien
freie Jugendhilfe – stationäre Kriseneinrichtung
   • Organisation, Ausstattung
   • Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
   • Hilfe- und Schutzkonzept
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Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: S939
Thema: Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII – häufig, wirklich notwendig?, immer sozialpädagogisch?
Dauer: 1 Tag
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