Kennziffer | S951 |
Zielgruppe | Beschäftigte der Unterhaltsvorschusskassen |
Veranstaltungsort | Inhouse |
Dauer | 2 Tage |
Referent/in | Frau Evelyn Runge Dipl.-Verwaltungswirtin a.D., ehem. Stadt Bochum, Jugendamt |
Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Seminarinhalte |
Sie sind neu in der Unterhaltsvorschusskasse und sind mit denselben schwierigen Fällen
konfrontiert wie Ihre erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? In diesem Seminar
vermittelt Ihnen die Dozentin eine solide Grundlage für Ihre tägliche Arbeit. Sie lernen eine
systematische Herangehensweise an die jeweilige Fallgestaltung. Das Seminar erstreckt
sich über 2 Tage, da seit dem 01.07.2017 durch die neuen Regelungen, und
zwar insbesondere den § 1 Abs. 1a UVG und den § 2 Abs. 4 UVG, die Prüfung der
Zugangsvoraussetzungen und die Feststellung des Anspruchs bei eigenem Kindeseinkommen,
die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach dem UVG erheblich ausgeweitet
wurden. Zudem ist es dadurch möglich, das Erlernte noch einmal zu reflektieren.
In dem Seminar werden Ihnen die Anspruchsvoraussetzungen nach § 1 UVG, die Feststellung
der Höhe der UV-Leistung nach § 2 UVG und der Schadensersatzanspruch und
die Rückzahlungspflicht nach § 5 UVG vermittelt.
Inhalte:
♦ Einführung in das UVG
♦ Voraussetzung für die Bewilligung/ Ausschlussgründe
♦ Leben bei einem Elternteil
♦ Getrenntleben
♦ Zusammenleben
♦ Mitwirkungspflichten
♦ bei der Durchführung des Gesetzes
♦ bei der Feststellung der Vaterschaft und des Aufenthalts des Vaters
♦ die Besonderheiten in der 3. Altersstufe:
♦ die Zugangsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 1a UVG bei SGB II-Bezug
• Vermeidung der Hilfebedürftigkeit
• Bruttoeinkommen des betreuenden Elternteils
• Schnittstelle zum SGB II
• der Bescheid des SGB II Leistungsträgers
♦ eigenes Kindeseinkommen, § 2 Abs. 4 UVG
♦ Anrechnung von Unterhaltszahlungen und Halbwaisenrenten
♦ Erstattungsansprüche
♦ Zuständigkeitswechsel
♦ systematische Herangehensweise an UVG-Fälle
♦ der Schadensersatzanspruch und die Rückzahlungsverpflichtung nach § 5 UVG
♦ praktische Übungen und Reflektion am Nachmittag des 2. Tages
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