Seminarangebot:
Der öffentlich-rechtliche Schadensersatzanspruch und die Rückzahlungspflicht

Kennziffer S961
Zielgruppe Beschäftigte der Unterhaltsvorschusskassen, unabhängig von ihrer Erfahrung in einer Unterhaltsvorschusskasse – also für Einsteiger und „alte Hasen“
Veranstaltungsort Inhouse
Dauer 1 Tag
Referent/in Frau Evelyn Runge

Dipl.-Verwaltungswirtin a.D., ehem. Stadt Bochum, Jugendamt

Teilnahmeentgelt auf Anfrage
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Seminarinhalte
Die Dozentin vermittelt Ihnen die theoretischen und praktischen Kenntnisse über den
öffentlich-rechtlichen Schadensersatzanspruch und die Rückzahlungspflicht der Spezialnorm
§ 5 UVG. Sie erfahren, wie Sie die Angaben der Leistungsempfänger oder Ergebnisse eigener Ermittlungen in aussagekräftige Bescheide umsetzen können.
 
Nutzen Sie diesen Workshop auch für einen Erfahrungsaustausch und vertiefen Sie
Ihr schon vorhandenes Wissen.
 
Inhalte:
 
♦ Mitwirkungs- und Anzeigepflichten des antragstellenden Elternteils
   • Auskünfte, die für die Durchführung des Gesetzes erforderlich sind
   • gesteigerte Mitwirkungspflicht bei der Feststellung der Vaterschaft
Aufbau und Voraussetzungen des § 5 UVG
   • Schadensersatzpflicht nach § 5 Abs. 1 UVG
   • Rückzahlungspflicht nach § 5 Abs. 2 UVG
   • der „richtige“ Zeitpunkt
   • Rangverhältnis zwischen § 5 und § 7 UVG
Überzahlungen
   • Verrechnung von Unterhalts-Zahlungen
   • Rückforderung von Kindeseinkommen nach § 2 Abs. 4 UVG
   • Mitverschulden der Behörde
Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide fertigen
   • Ist Ihr Bewilligungsbescheid ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung?
Fristen beachten
Praxisbeispiele und aktuelle Rechtsprechung zum Thema
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Seminardaten
Kenziffer: S961
Thema: Der öffentlich-rechtliche Schadensersatzanspruch und die Rückzahlungspflicht
Dauer: 1 Tag
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