Kennziffer | S961 |
Zielgruppe | Beschäftigte der Unterhaltsvorschusskassen, unabhängig von ihrer Erfahrung in einer Unterhaltsvorschusskasse – also für Einsteiger und „alte Hasen“ |
Veranstaltungsort | Inhouse |
Dauer | 1 Tag |
Referent/in | Frau Evelyn Runge Dipl.-Verwaltungswirtin a.D., ehem. Stadt Bochum, Jugendamt |
Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Seminarinhalte |
Die Dozentin vermittelt Ihnen die theoretischen und praktischen Kenntnisse über den
öffentlich-rechtlichen Schadensersatzanspruch und die Rückzahlungspflicht der Spezialnorm
§ 5 UVG. Sie erfahren, wie Sie die Angaben der Leistungsempfänger oder Ergebnisse eigener Ermittlungen in aussagekräftige Bescheide umsetzen können.
Nutzen Sie diesen Workshop auch für einen Erfahrungsaustausch und vertiefen Sie
Ihr schon vorhandenes Wissen.
Inhalte:
♦ Mitwirkungs- und Anzeigepflichten des antragstellenden Elternteils
• Auskünfte, die für die Durchführung des Gesetzes erforderlich sind
• gesteigerte Mitwirkungspflicht bei der Feststellung der Vaterschaft
♦ Aufbau und Voraussetzungen des § 5 UVG
• Schadensersatzpflicht nach § 5 Abs. 1 UVG
• Rückzahlungspflicht nach § 5 Abs. 2 UVG
• der „richtige“ Zeitpunkt
• Rangverhältnis zwischen § 5 und § 7 UVG
♦ Überzahlungen
• Verrechnung von Unterhalts-Zahlungen
• Rückforderung von Kindeseinkommen nach § 2 Abs. 4 UVG
• Mitverschulden der Behörde
♦ Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide fertigen
• Ist Ihr Bewilligungsbescheid ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung?
♦ Fristen beachten
♦ Praxisbeispiele und aktuelle Rechtsprechung zum Thema
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