Seminarangebot:
Die Unterhaltsheranziehung – einzeln buchbar

Kennziffer S963
Zielgruppe
Veranstaltungsort Inhouse
Dauer 2 Tage
Referent/in Frau Evelyn Runge

Dipl.-Verwaltungswirtin a.D., ehem. Stadt Bochum, Jugendamt

Teilnahmeentgelt auf Anfrage
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Seminarinhalte
1. Teil: Die Unterhaltsberechnung
2. Teil: Das vereinfachte Verfahren zur Festsetzung von Unterhalt minderjähriger Kinder und die Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs im streitigen Verfahren vor dem Familiengericht
 
Beschreibung:
 
Teil 1
Für die Unterhaltsheranziehung benötigen Sie auf jeden Fall umfangreiches Wissen im Bereich des materiellen Unterhaltsrechts, des Verfahrensrechts und auch des Zwangsvollstreckungsrechts.
 
In diesem Seminar vermittelt Ihnen die Dozentin, wie Sie die Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen feststellen. Dadurch können Sie Ihre Fälle zunehmend sicherer bearbeiten und erweitern Ihre Fachkompetenz im Umgang mit den Unterhaltspflichtigen, mit deren Rechtsanwältinnen, bzw. Rechtsanwälten und vor Gericht deutlich. Natürlich erhöht sich dann auch die Chance, eine hohe Rückgriffquote erzielen zu können.
 
Inhalte:
 
♦ Einkommens- und Unterhaltsberechnung
das unterhaltsrechtlich relevante Nettoeinkommen
Einkünfte und Vermögen
Berücksichtigung von Fahrtkosten
Verbindlichkeiten
die gesteigerte Unterhaltsverpflichtung
Leistungsfähigkeit, Erwerbsobliegenheit, fiktiv erzielbares Einkommen einschließlich eines fiktiv erzielbaren Nebeneinkommens
Einsatz des Vermögens (-stammes)
die Bedeutung des neuen § 7a UVG
Fallbeispiele
die getrennt lebenden Eltern und der betreuende berufstätige Vater -
ein Fall „Unterhalt vom Unterhalt“
der wiederverheiratete Vater mit „neuem“ Kind“ - mit Variationen und
Mangelberechnung
die wiederverheiratete unterhaltspflichtige Mutter und Familienunterhalt
mit Taschengeld
aktuelle Rechtsprechung zu einzelnen Fragen des Unterhaltsrechts
 
 
Teil 2
 
Zielgruppe:
Beschäftigte der Unterhaltsvorschusskassen, die für die Familienstreitsachen vor dem Familiengericht zuständig sind
 
Beschreibung:
 
Der Unterhaltsanspruch ist von Ihnen berechnet worden, der unterhaltspflichtige Elternteil
ist jedoch nicht bereit, den Anspruch freiwillig anzuerkennen. Zur Sicherung der Ansprüche kann es nun erforderlich sein, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
 
In diesem Seminar erfahren Sie, welche Verfahren für die Titulierung des Unterhaltsanspruches
zur Verfügung stehen und was im gerichtlichen Verfahren prozessual zu beachten ist. Die Dozentin vermittelt die erforderlichen Kenntnisse zum Ablauf des familiengerichtlichen Verfahrens, Zweifelsfragen werden diskutiert, Fallbeispiele durchgespielt; die Referentin begleitet Sie in einen Gerichtssaal.
 
Inhalte:
 
Verjährung und Verwirkung von Unterhaltsansprüchen
Voraussetzungen für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens
die Wahl des geeigneten Verfahrens
der gerichtliche Antrag und das Vereinfachte Verfahren zur Festsetzung von
Unterhalt Minderjähriger
Überblick über das Festsetzungsverfahren nach den §§ 249 ff. FamFG
das Verfahren und der Ablauf des vereinfachten Verfahrens im Einzelnen
Zweckmäßigkeit
Statthaftigkeit und Zulässigkeit
Antragstellung und Anwendung des Formulars
keine aufschiebende Bedingung
keine Begrenzungen
Aufgaben der Rechtspflegerin/des Rechtspflegers
Einwendungen des Antragsgegners
Festsetzung durch Beschluss
Überleitung in das streitige Verfahren
gerichtliche Geltendmachung, Antrag in einer Unterhaltssache
Grundlagen des Beschwerdeverfahrens
Verfahrensgrundsätze im gerichtlichen Verfahren
Verfahrensablauf im Gerichtstermin
Grundlagen der Abänderungsverfahren
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Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: S963
Thema: Die Unterhaltsheranziehung – einzeln buchbar
Dauer: 2 Tage
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