Kennziffer | S963 |
Zielgruppe | |
Veranstaltungsort | Inhouse |
Dauer | 2 Tage |
Referent/in | Frau Evelyn Runge Dipl.-Verwaltungswirtin a.D., ehem. Stadt Bochum, Jugendamt |
Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Seminarinhalte |
1. Teil: Die Unterhaltsberechnung
2. Teil: Das vereinfachte Verfahren zur Festsetzung von Unterhalt minderjähriger Kinder und die Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs im streitigen Verfahren vor dem Familiengericht
Beschreibung:
Teil 1
Für die Unterhaltsheranziehung benötigen Sie auf jeden Fall umfangreiches Wissen im Bereich des materiellen Unterhaltsrechts, des Verfahrensrechts und auch des Zwangsvollstreckungsrechts.
In diesem Seminar vermittelt Ihnen die Dozentin, wie Sie die Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen feststellen. Dadurch können Sie Ihre Fälle zunehmend sicherer bearbeiten und erweitern Ihre Fachkompetenz im Umgang mit den Unterhaltspflichtigen, mit deren Rechtsanwältinnen, bzw. Rechtsanwälten und vor Gericht deutlich. Natürlich erhöht sich dann auch die Chance, eine hohe Rückgriffquote erzielen zu können.
Inhalte:
♦ Einkommens- und Unterhaltsberechnung
♦ das unterhaltsrechtlich relevante Nettoeinkommen
Einkünfte und Vermögen
Berücksichtigung von Fahrtkosten
Verbindlichkeiten
♦ die gesteigerte Unterhaltsverpflichtung
Leistungsfähigkeit, Erwerbsobliegenheit, fiktiv erzielbares Einkommen einschließlich eines fiktiv erzielbaren Nebeneinkommens
♦ Einsatz des Vermögens (-stammes)
♦ die Bedeutung des neuen § 7a UVG
♦ Fallbeispiele
die getrennt lebenden Eltern und der betreuende berufstätige Vater -
ein Fall „Unterhalt vom Unterhalt“
der wiederverheiratete Vater mit „neuem“ Kind“ - mit Variationen und
Mangelberechnung
die wiederverheiratete unterhaltspflichtige Mutter und Familienunterhalt
mit Taschengeld
♦ aktuelle Rechtsprechung zu einzelnen Fragen des Unterhaltsrechts
Teil 2
Zielgruppe:
Beschäftigte der Unterhaltsvorschusskassen, die für die Familienstreitsachen vor dem Familiengericht zuständig sind
Beschreibung:
Der Unterhaltsanspruch ist von Ihnen berechnet worden, der unterhaltspflichtige Elternteil
ist jedoch nicht bereit, den Anspruch freiwillig anzuerkennen. Zur Sicherung der Ansprüche kann es nun erforderlich sein, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
In diesem Seminar erfahren Sie, welche Verfahren für die Titulierung des Unterhaltsanspruches
zur Verfügung stehen und was im gerichtlichen Verfahren prozessual zu beachten ist. Die Dozentin vermittelt die erforderlichen Kenntnisse zum Ablauf des familiengerichtlichen Verfahrens, Zweifelsfragen werden diskutiert, Fallbeispiele durchgespielt; die Referentin begleitet Sie in einen Gerichtssaal.
Inhalte:
♦ Verjährung und Verwirkung von Unterhaltsansprüchen
♦ Voraussetzungen für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens
♦ die Wahl des geeigneten Verfahrens
♦ der gerichtliche Antrag und das Vereinfachte Verfahren zur Festsetzung von
Unterhalt Minderjähriger
♦ Überblick über das Festsetzungsverfahren nach den §§ 249 ff. FamFG
♦ das Verfahren und der Ablauf des vereinfachten Verfahrens im Einzelnen
Zweckmäßigkeit
♦ Statthaftigkeit und Zulässigkeit
♦ Antragstellung und Anwendung des Formulars
♦ keine aufschiebende Bedingung
♦ keine Begrenzungen
♦ Aufgaben der Rechtspflegerin/des Rechtspflegers
♦ Einwendungen des Antragsgegners
♦ Festsetzung durch Beschluss
♦ Überleitung in das streitige Verfahren
♦ gerichtliche Geltendmachung, Antrag in einer Unterhaltssache
♦ Grundlagen des Beschwerdeverfahrens
♦ Verfahrensgrundsätze im gerichtlichen Verfahren
♦ Verfahrensablauf im Gerichtstermin
♦ Grundlagen der Abänderungsverfahren
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