Kennziffer | S966 |
Zielgruppe | |
Veranstaltungsort | Inhouse |
Dauer | 2 Tage |
Referent/in | Frau Evelyn Runge Dipl.-Verwaltungswirtin a.D., ehem. Stadt Bochum, Jugendamt |
Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Seminarinhalte |
Erfahrene Fachkräfte, die die Unterhaltsangelegenheiten bearbeiten, insbesondere in den
Unterhaltsvorschusskassen, haben den Anspruch, auf dem Laufenden zu bleiben und die
Entscheidungen der Obergerichte und des BGH zu kennen, um sie in der praktischen
Arbeit fachkundig umzusetzen. Nur so sind Sie fit bei der Auseinandersetzung mit bevollmächtigten
RechtsanwältInnen und bei der Geltendmachung der Ansprüche vor dem Familiengericht.
Für viele Unterhaltsvorschusskassen kommt hinzu, dass sie seit der Rechtsprechung des BGH zur (nicht) privilegierten Pfändung bei Vollstreckungsbescheiden sehr viel häufiger mit gerichtlichen Verfahren konfrontiert werden, in denen die Beschäftigten bei der (gerichtlichen) Durchsetzung der Ansprüche des Landes über sehr gute Kenntnisse im Unterhaltsrecht verfügen müssen.
Die Dozentin stellt Ihnen die aktuelle Rechtsprechung praxisnah vor und gibt Ihnen ausreichende
Gelegenheit für Diskussionen und für Ihre Fragen.
Inhalte:
Hier geht es um die neue, die aktuelle Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Unterhaltsanspruch, z. B. bei
♦ der Berücksichtigung von Verbindlichkeiten, z. B. beim Familieneigenheim, bei geringfügigen Verbindlichkeiten
♦ der Feststellung der Höhe fiktiv erzielbarer Einkünfte und den „strengen Maßstäben“ bei den Anforderungen an den unterhaltspflichtigen Elternteil
♦ der Berücksichtigung von Nutzungsvorteilen, z. B. dem Wohnvorteil, Nutzung des Firmenwagens
♦ dem Familienunterhalt
♦ dem inhaftierten Unterhaltspflichtigen
Sie erhalten darüber hinaus einen Überblick über die jeweils für das Unterhaltsrecht wichtigen und aktuellen Entscheidungen der Obergerichte und des Bundesgerichtshofs
♦ aus dem Vollstreckungsrecht
♦ zum Verbraucherinsolvenzverfahren
♦ im Restschuldbefreiungsverfahren |
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