Kennziffer | S969 |
Zielgruppe | Fachkräfte der Leistungsträger nach dem SGB II |
Veranstaltungsort | Inhouse |
Dauer | 1 Tag |
Referent/in | Frau Daniela Knopf Teamleiterin in der Rechtsbehelfsstelle im Jobcenter |
Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Seminarinhalte |
Die Kosten der Unterkunft und Heizung sind Teil der Berechnung der Höhe der Leistungen nach dem SGB II und XII. Mietrechtliche Fragen sind unter verschiedenen Aspekten zu beachten: Ist der Leistungsberechtigte überhaupt wirksamen mietvertraglichen Verpflichtungen, sei es bzgl. der Miete, sei es bzgl. der Einzugs- oder Schönheitsreparatur, unterworfen? Wie wirkt sich dies auf den Leistungsanspruch aus? Auch bei der Frage, ob und in welchem Umfang kalte Betriebskosten zu berücksichtigen sind, bestehen oft Unsicherheiten.
Das Seminar bietet einen umfassenden Überblick über das Zusammenspiel von Mietrecht einerseits und dem SGB II andererseits.
Inhalte:
♦ Tatsächliche Aufwendungen für die Unterkunft
• Wirksamkeit von Verträgen
• Mietverträge unter Verwandten, Verschwägerten
• Sonderformen des Wohnens (Leibrente etc.)
♦ Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft
♦ Umzugsprüfung und Auswirkungen eines Umzugs auf den Anspruch auf Umzugskosten
♦ Übernahme von kalten Betriebskosten
• Kriterien für die Übernahme
• Sonderfälle, z.B. Garagenmiete
♦ Behandlung von Mieterhöhungen, Staffelmietvereinbarungen
♦ Reduzierung der Kosten der Unterkunft durch Untervermietung?
♦ Umgang mit Mietmängeln
• Renovierungskosten
• Umzug
♦ Ein- und Auszugsrenovierung
♦ Schönheitsreparaturen
♦ Mietkaution
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