Kennziffer | S973 |
Zielgruppe | Fachkräfte des Jugendamtes, die die Beratung nach § 18 SGB VIII wahrnehmen. Fachkräfte der Unterhaltsheranziehung des Jobcenters, denen die Grundlagen des Kindesunterhalts aus der Praxis bekannt sind |
Veranstaltungsort | Inhouse |
Dauer | 1 Tag |
Referent/in | Herr Ulrich Lammers städtischer Verwaltungsdirektor a. D. |
Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Seminarinhalte |
♦ Voraussetzungen des Unterhaltsanspruches
♦ Unterhaltsbedarf und anteilige Haftung beider Elternteile
♦ Ausbildungsunterhalt, ABC der Einkommensermittlung, Vermögenseinsatz, Nutzungswert Eigenheim, Firmen-Pkw, Berücksichtigung von Absetzungen (wie Altersvorsorge, Besuchs- u. Umgangskosten, Schulden...), Reduzierung des Selbstbehaltes z. B. bei Leistungen Dritter, eheähnlicher Gemeinschaft
♦ Berechnungsbeispiele, Leistungsfähigkeit sowie Realisierbarkeit der Ansprüche… auch bei fiktiven Einkünften, ferner: Einbeziehung des Einkommens eines (neuen) Ehegatten, Rangfolge bei mehreren Unterhaltsberechtigten, Mangelverteilung ...
♦ Wie geht man vor, wenn der Pflichtige die Auskunft nicht oder unvollständig erteilt? - Beweislastumkehr, rückwirkende Heranziehung, Verjährung, Verwirkung
Bitte bringen Sie mit: Textausgabe BGB, OLG-Leitlinien und Taschenrechner
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