Kennziffer | S974 |
Zielgruppe | Fachkräfte in den Jobcentern, aber auch Beschäftigte der Sozial- und Jugendämter (Beistände und Unterhaltsvorschussstellen), Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer |
Veranstaltungsort | Inhouse |
Dauer | 2 Tage |
Referent/in | Herr Ulrich Lammers städtischer Verwaltungsdirektor a. D. |
Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Seminarinhalte |
Das Einkommen im Unterhaltsrecht zu ermitteln ist ein schwieriges Thema: oft sind Einkommensnachweise lückenhaft. Schätzungen bzw. Korrekturen führen dazu, dass insbesondere bei gesteigerter Unterhaltspflicht nur der Mindestunterhalt für die Unterhaltsberechtigten gefordert werden kann.
Ob dieser so ermittelte Unterhaltsanspruch wirklich nach § 33 SGB II übergeht und vom Jobcenter gefordert werden kann, ist wiederum ausschließlich nach sozialrechtlichen Bewertungen im Rahmen der Vergleichsberechnung und zum Teil grundlegend anderer Maßstäbe zu beurteilen.
In diesem praxisorientierten Seminar lernen Sie, in welchen Fällen Sie einen übergegangenen Unterhaltsanspruch erfolgreich realisieren können und wie Sie dabei vorgehen. Sie besprechen konkrete Fälle und erkennen, welche Chancen und Grenzen es in der behördlichen Unterhaltsheranziehung gibt.
Inhalte:
♦ Überblick über die Einkommensarten (Einkünfte aus selbständiger bzw. nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung sowie aus Wohnvorteil) sowie Berücksichtigung von Schulden und anderen Belastungen
♦ Unterschiede nach Steuer-, Handels-, Unterhalts- und Sozialrecht
♦ geeignete und notwendige Auskünfte und Belege, Bedeutung „Betriebswirtschaftlicher Auswertungen” (BWA), Anwendung von Richtsatz-Sammlungen und dergleichen, Rechtsprechung zur Einkommensermittlung
♦ Auswertung von vorläufigen Gewinnermittlungen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, Verwendung der Anlage EKS etc.
♦ Prüfungsreihenfolge bei der Ermittlung des Einkommens bei Selbständigen nach Unterhaltsrecht sowie nach den §§ 11 bis 11b SGB II i. V. m. der ALG-II-Verordnung
♦ Betriebseinnahmen und „notwendige Betriebsausgaben” bei Selbständigen
♦ Prüfung und Vertiefung einzelner Betriebsausgaben,
z. B. Kfz-Kosten, Miete, Personalkosten, Zahlungen an Angehörige, Anschaffungen
♦ Interpretation der Privatentnahmen
♦ Absetzbeträge nach § 11b SGB II: Versicherungsbeiträge etc.
♦ Besonderheiten bei Gesellschaftern (insbesondere GmbH, UG und GbR)
♦ Scheinselbständigkeit, Möglichkeiten und Rechtsfolgen bei unrentabler Selbständigkeit
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