Kennziffer | 0418V050 |
Zielgruppe | Dienstkräfte in der Verwaltung, die für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständig sind |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 09.–10.04.2018 |
Referent/in | Frau Dr. Margit Nitzsche Rechtsanwältin |
Teilnahmeentgelt | 229,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 12.03.2018 |
Seminarinhalte |
Die freihändige Vergabe von Bauleistungen soll nach dem Haushaltsrecht und sämtlichen Vergabe- und Vertragsordnungen das Ausnahmeverfahren sein. Tatsächlich werden nach statistischen Erhebungen über 70 % der Beschaffungen unterhalb der EU-Schwellenwerte im Wege der freihändigen Vergabe durchgeführt. Im Seminar werden die zulässigen Ausnahmen vom Vorrang der öffentlichen bzw. beschränkten Ausschreibung behandelt. Es wird klargestellt, dass auch für die freihändige Vergabe Vergabegrundsätze und Vergabevorschriften gelten, obwohl die freihändige Vergabe ein formfreies Verfahren ist.
Inhalte:
♦ Anwendung des VgG M-V
♦ Hierarchie der Vergabeverfahren nach den Vorgaben des neuen Haushaltsrechts
♦ Vergabearten nach VOB/A, Bestellscheinverfahren
♦ Vorbereitung der Beschaffung, Vorüberlegungen
♦ Schätzung der Auftragssumme, Regelungen des Wertgrenzenerlasses M-V und weiterer Verwaltungsvorschriften M-V
♦ Fälle, in denen die freihändige Vergabe zulässig ist
♦ Auswahl geeigneter Unternehmen, wechselnder Bieterkreis
♦ Ablauf der freihändigen Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb und der freihändigen Vergabe mit ♦ Teilnahmewettbewerb
♦ Verhandlungsmöglichkeiten über Änderung der Angebote oder Preise
♦ Vertragsinhalt und Bedeutung der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
♦ Dokumentation der freihändigen Vergabe
Bitte bringen Sie mit: VOB, z.B. in „Vergaberecht“ Beck-Texte im dtv
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