Kennziffer | 1219B050 |
Zielgruppe | Dienstkräfte der Verwaltungen, die für die Gestaltung und Abrechnung von Architekten- und Ingenieurverträgen zuständig sind |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 02.–03.12.2019 |
Referent/in | Frau Dr. Margit Nitzsche Rechtsanwältin |
Teilnahmeentgelt | 236,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 04.11.2019 |
Seminarinhalte |
Die HOAI 2013 ist für die darin enthaltenen Grundleistungen verbindliches Preisrecht. Besondere und Beratungsleistungen werden hinsichtlich der Vergütung frei vereinbart.
Im Seminar stellt die Referentin, insbesondere anhand von Gerichtsentscheidungen, die Rechtsentwicklungen dar.
Das Verhältnis von Vertragsrecht, geregelt im BGB, zum Preisrecht, geregelt in der HOAI, wird erläutert.
Inhalte:
♦ Kooperations- und Integrationsverpflichtungen der Architekten und Fachingenieure
♦ Abgrenzung der Leistungsbilder
♦ Splittingtabellen
♦ Unterschied bei der Vergütung von „Varianten“ und „Alternativen“
♦ mitzuverarbeitende Bausubstanz und Umbauzuschlag
♦ Prüfung Mindestsatzunterschreitung
♦ Honorarzonenvereinbarung
♦ Überwachungspflichten
♦ Haftung von Architekt und/oder Fachplaner
♦ Abnahme von Planerleistungen
♦ Vertragsrecht und Preisrecht – unterschiedliche Regelungsinhalte und –ziele bei Planeraufträgen
♦ Exkurs: Vertragsverletzungsverfahren Kommission ./. Deutschland wegen HOAI
Bitte bringen Sie mit:
HOAI 2013 und BGB neueste Fassung, z. B. Beck-Texte im dtv
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