Kennziffer | 0524F250 |
Zielgruppe | Kämmerer und Finanzverantwortliche, Beschäftigte aus den Bereichen Hoch- und Tiefbau und den Rechnungsprüfungsämtern |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 28.05.2024 |
Referent/in | Herr Christoph Lehmitz LEHMITZ - Kommunal- und Unternehmensberatung |
Teilnahmeentgelt | 210,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 30.04.2024 |
Seminarinhalte |
Die kommunale Bilanz wird meist durch den hohen Bestand des Anlagevermögens bestimmt. Eine wesentliche Fragestellung bei der Bewertung des Vermögens ist die Abgrenzung von Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten und der laufenden Unterhaltungsaufwendungen. Dies betrifft vorrangig den Bereich von bebauten Grundstücken als auch des Infrastrukturvermögens. Hinzu kommt, dass dieses Thema einen wesentlichen Einfluss auf die Verteilung von Aufwendungen im Zeitablauf, über die Durchführbarkeit von Maßnahmen sowie die Haushaltsplanung hat.
Instandhaltungen wirken sich als Aufwendungen unmittelbar auf das Jahresergebnis der Gemeinde aus, Investitionen tauchen als Vermögenswert in der Bilanz auf. Anschließend müssen bei Vermögensgegenständen die Abschreibungen in der Ergebnisplanung und -rechnung berücksichtigt werden.
Im Seminar werden die Details der Abgrenzung erläutert und die Teilnehmer befähigt, geeignete Bilanzierungsentscheidungen zu treffen.
Inhalte:
♦ allgemeine Grundbegriffe und Komponenten des Haushalts- und Rechnungswesens
♦ Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze
♦ Abgrenzung der Investition vom laufenden Aufwand in der kommunalen Doppik
♦ Erfassung von Instandhaltungsaufwendungen und Instandhaltungsrückstellungen in der Buchhaltung
♦ Erfassung von investiven Maßnahmen in der Buchhaltung
♦ Investitions-, Instandhaltungs- und Bewirtschaftungsplanung in der Doppik
Investitionsrechnung als Ausgangspunkt für die mittelfristige Aufwands-
und Finanzplanung der Kommune
♦ Praxisbeispiele und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden
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wichtige Hinweise |
Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar. |
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