Kennziffer | 0624B300 |
Zielgruppe | Mitarbeiter/-innen der Straßenbauabteilungen, der Tiefbauämter, Planungsämter in Kommunalverwaltungen, aber auch bei anderen Trägern öffentlicher Belange |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 26.06.2024 |
Referent/in | Herr Armin Netter
Autobahn GmbH des Bundes, ehemaliger Leiter der Abteilung Recht beim Landesbetrieb Straßenbau NRW, Vors. des bundesweiten Straßen-Fachgremiums „Expertengruppe Ortsdurchfahrten“; Autor und Referent zum Thema Straßenrecht |
Teilnahmeentgelt | 245,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 29.05.2024 |
Seminarinhalte |
Bei größeren Bauvorhaben im Straßenbau wie auch ggf. bei anderen Bau- oder Erschließungsvorhaben sind in einigen Fällen Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Unabhängig davon, ob eine Kommune selbst Verfahrensführer ist oder an Verfahren anderer Planungsträger beteiligt wird, stellt sich hier die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, im Interesse der Kommune oder auch von Einwohner/-innen
hier eine aktive Beteiligung auszuüben.
Inwieweit sind kommunale Interessen über das kommunale Selbstverwaltungsrecht in den anderen Verfahren zu berücksichtigen? In Betracht kommende verfahrensrelevante kommunale Interessen
werden im Seminar exemplarisch behandelt. Die Verfahren sind sehr komplex und betreffen teilweise unterschiedliche Rechtsfelder. Darüber hinaus sind die Verfahren sehr erfolgskritisch, insbesondere,
wenn in Rechte von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen eingegriffen wird.
Für viele Kommunen stellt sich bei der Eröffnung von Planfeststellungsverfahren regelmäßig das Problem, dass eigenes Praxiswissen nicht verfügbar ist, u.a., weil letzte Maßnahmen einige Jahre zurückliegen.
Auch wenn die Verfahren in den verschiedenen Bundesländern mit Blick auf die Beteiligung im Detail durchaus unterschiedlich ausgestaltet sind, ist das Seminar generell für Teilnehmende aus allen Bundesländern geeignet.
Inhalte:
♦ Begriffe: Planungs-, Fachplanungs- und Planfeststellungsrecht
♦ Schnittstellen und Abgrenzung zwischen Bau- und Fachplanungsrecht: unterschiedliche Handlungsformen, Unterschiedliche Aufstellungsverfahren, Präklusion, Planänderungen, Unterschiedliche Rechtsschutzmöglichkeiten, Anforderungen an die Abwägung, Fehlerheilung, Fachplanung, Raumordnung und Bauleitplanung
♦ Der Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens: vom Antrag zum Planfeststellungsbeschluss, Auslegung und (Behörden -) Beteiligung, kommunales Selbstverwaltungsrecht, - Erörterung, Planänderung während der Aufstellung, Beschlussfassung
♦ Beschluss: Fehler und Heilung
♦ materielle Plananforderungen: behördeninterne Bindungen, Planrechtfertigung, Planungsleitsätze und Optimierungsgebote, Abwägungsfehlerlehre
♦ gebundene Fachplanungen am Beispiel des BImSchG
♦ Abwägungsdirigierte Fachplanung am Beispiel von Straßenrecht
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