Kennziffer | 0624F170 |
Zielgruppe | Beschäftigte der Kommunalverwaltungen, die sich anwendungsfähige Grundkenntnisse der Verwaltungsgebührenberechnung und der damit verbundenen Rechtsgrundlagen aneignen wollen |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 20.06.2024 |
Referent/in | Herr Sven Dräger
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Teilnahmeentgelt | 201,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 23.05.2024 |
Seminarinhalte |
Neben den Steuern und Beiträgen machen die Gebühren innerhalb der Erträge des kommunalen Haushalts einen beträchtlichen Anteil aus. Damit die Verwaltung weiterhin kostendeckend arbeiten und höhere Gebührenerträge generieren kann, bedarf es einer regelmäßigen Berechnung und Überprüfung der kommunalen Abgaben. Neben dem Klassiker der Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen sind auch einige Bürgerdienste der Bürger- und Ordnungsangelegenheiten gebührenpflichtig. So dürfen die Kommunen unter anderem für Leistungen des eigenen Wirkungskreises auf Antrag oder Veranlassung der Bürger und für weitere Tätigkeiten der Verwaltung per Satzung Verwaltungsgebühren erheben.
Im Seminar wird neben den Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmungen auch der Ablauf der Kalkulation aufgezeigt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Erfassung der Personalkosten und Zeitanteile für die Leistungserbringung. Zudem wird eine beispielhafte Prozesskostenrechnung durchgeführt. Die Kalkulation der Verwaltungsgebühren und deren Überführung in der Verwaltungsgebührensatzung werden veranschaulicht.
Inhalte:
♦ Kommunalabgabengesetz (KAG)
♦ Verwaltungskostengesetz (VwKostG)
♦ Verwaltungsgebühren
♦ Kostenerfassung
♦ Bildung von Zuschlagssätzen
♦ Prozesskostenrechnung
♦ Berechnung der Verwaltungsgebühren
♦ Gebührentarif und -satzungen
♦ Übung zur Verwaltungsgebührenkalkulation
Bitte bringen Sie mit: Taschenrechner, KAG M-V, VwKostG M-V
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