Kennziffer | 0724G150 |
Zielgruppe | Beschäftigte, die Bestattungen nach dem BestattG M-V veranlassen |
Veranstaltungsort | Rostock |
Termin | 01.07.2024 |
Referent/in | Herr Prof. Dr. Torsten F. Barthel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
Justiziar der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e.V |
Teilnahmeentgelt | 248,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 03.06.2024 |
Seminarinhalte |
Durch das Bestattungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind Regelungen hinsichtlich der Bestattung Verstorbener durch die Ordnungsbehörde getroffen worden.
Immer dann, wenn Verstorbene keine ausreichende Vorsorge getroffen haben, wenn keine Angehörigen vorhanden sind oder ermittelt werden können, wenn Angehörige ihrer Pflicht zu bestatten nicht nachkommen, in all diesen Fällen ist die Ordnungsbehörde zuständig, die Bestattung zu veranlassen.
Diese schwierige Aufgabe berührt mehrere Rechtsgebiete, nämlich das Bestattungsrecht, das Verwaltungsvollstreckungsrecht und das Gebührenrecht.
In diesem Seminar erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse, um rechtssicher und zügig handeln zu können.
Inhalte:
♦ Gefahrenabwehr und Nachlasssicherung
♦ Ermittlung Bestattungspflichtiger
♦ Durchführung der Ordnungsamtsbestattung als Ersatzvornahme, insbesondere sog. „zweiaktiges Verfahren“ nach VG Schwerin
♦ Erlass von Ordnungsverfügungen
♦ Vorgehensweise bei alleinstehenden Verstorbenen
♦ Kostenbescheid und Vollstreckung
♦ Zivilrechtliche Ansprüche der Behörde gegen die Erben
♦ Ersatzansprüche gegenüber dem Sozialamt (§74 SGB XII)
♦ Bestattung von Flüchtlingen
Bitte bringen Sie mit: BestattG M-V
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