Kennziffer | 0724P250 |
Zielgruppe | Führungskräfte und Beschäftigte aus dem Personal- und Organisationsbereich, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Personalrats- bzw. Betriebsratsmitglieder, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, sonstige Interessierte |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 08.–09.07.2024 |
Referent/in | Frau Silke Huneke Master of Science (Management), Huneke-Training |
Teilnahmeentgelt | 342,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 10.06.2024 |
Seminarinhalte |
Auch die öffentlichen Arbeitgeber sind verpflichtet, arbeitsbedingte Gefährdungen gemäß des Arbeitsschutzgesetzes zu ermitteln.
Aus der Gefährdungsbeurteilung sollen präventive Maßnahmen zum Arbeitsschutz, etwa zur Gestaltung und Einrichtung des Arbeitsplatzes, zur Gestaltung und Auswahl von Arbeitsmitteln und Arbeitsprozessen sowie zur Qualifizierung der Beschäftigten abgeleitet werden. Damit gehört die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Instrument zum betrieblichen Gesundheitsmanagement, mit dem Sie die Gesundheit und die Leistungs- und Beschäftigungsfähigkeit fördern können.
Bisher standen dabei physische Belastungen und Beanspruchungen im Vordergrund. Zunehmend rücken auch psychische Belastungen, wie Arbeitsverdichtung oder Stress und die sich daraus abzuleitenden Maßnahmen, in den Fokus des Arbeitsschutzes.
In diesem Seminar lernen Sie die Hauptziele der Gefährdungsbeurteilung im Überblick kennen! Sie erfahren, wie sich die unterschiedlichen physischen und psychischen Gefährdungen für die Beurteilung auswirken und Sie erkennen, wie Sie diese methodisch sicher durchführen.
Inhalte:
♦ Ziele und Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes und weiterer Gesetze und Verordnungen im Überblick
♦ die Gefährdungsbeurteilung als zentrale Aufgabe des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
♦ einbetten in die betriebliche Arbeitsschutzstrategie
♦ Verfahren und Methoden zur Beurteilung physischer und psychischer Beanspruchungen und Belastungen
♦ Vorgehen bei einer Gefährdungsbeurteilung
♦ abzuleitende Maßnahmen
• abwehrender Art (gegen Gefahren, Schäden, Belästigungen, vermeidbare Belastungen)
• gestaltender Art (menschengerechte Arbeitsplätze herstellen, Arbeitsabläufe, Arbeitsumgebungen) |
Download | Seminarangebot als PDF |