Kennziffer | 0924G210 |
Zielgruppe | Beschäftigte, die in ihren Verwaltungen Anträge auf Ausnahmegenehmigungen im Sinne des § 46 StVO bearbeiten. Grundkennnisse im Straßenverkehrsrecht werden vorausgesetzt |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 18.09.2024 |
Referent/in | Herr Markus Behnke
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht |
Teilnahmeentgelt | 186,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 21.08.2024 |
Seminarinhalte |
Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach der StVO unterliegt einer Reihe von Ermessens-entscheidungen und auch landesspezifischen Vorgaben. Die in § 46 StVO aufgezeigten gesetzlichen Vorgaben sind zwar bindend, müssen in der Praxis aber immer individuell entschieden werden.
In diesem Seminar lernen Sie, die Sachverhalte richtig einzuordnen und gesetzeskonforme Entscheidungen zu treffen. Es besteht die Gelegenheit, Problemstellungen in das Seminar einzubringen.
Inhalte:
♦ Rechtsgrundlagen des § 46 StVO und der VwV sowie der dazu ergangenen
landesspezifischen Regelungen (Erlasse, Verordnungen)
♦ Einblick in die Zuständigkeits-Verordnung des Landes MV
(Übertragung von Zuständigkeiten an nachgeordnete Ämter)
♦ Antragsverfahren (Fristen, Inhalte)
♦ Bearbeitung der Anträge (Auflagen, Bedingungen, Zeitraum)
♦ Erteilungsvoraussetzungen
♦ Ausübung des Ermessens und dessen Auswirkungen
♦ Bewertung von Dringlichkeitsbescheinigungen
♦ Besondere Ausnahmegenehmigungen für Handwerker und soziale Dienste,
schwerbehinderte Menschen und Parkerleichterungen für Ärzte
Bitte bringen Sie mit: Straßenverkehrsordnung (StVO) und die dazu ergangenen Erlasse und
Verordnungen und auch hauseigene Anwendungsvorschriften, die diesen Bereich betreffen |
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