Kennziffer | 0924G370 |
Zielgruppe | Beschäftigte der Kommunalverwaltungen, die an Erlaubnisverfahren auf bau- und gewerberechtlichem Gebiet beteiligt sind, Kontrollaufgaben erfüllen sowie deren Fachaufsichten |
Veranstaltungsort | Rostock |
Termin | 23.09.2024 |
Referent/in | Herr Prof. Karsten Proksch
Dipl.-Ing. (FH), Hochschulingenieur,
von der IHK zu Rostock öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Überprüfung von Geldspielgeräten, ehrenamtlicher Richter am VG Greifswald
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Teilnahmeentgelt | 201,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 26.08.2024 |
Seminarinhalte |
Mit diesem Seminar wird eine Einführung in die bau- und gewerbeordnungsrechtliche Bearbeitung eines Antrages zur Eröffnung eines Spielbetriebes nach § 33 GewO und entsprechender Sonderformen unter Berücksichtigung der Festlegungen des Bauordnungsrechtes, der SpVO, sowie des Spielhallengesetzes gegeben.
Der inhaltliche Schwerpunkt dieser Veranstaltung liegt in der Vermittlung von Grund- und Spezialwissen nach der Änderung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen, die diesen Bereich betreffen. Die Inhalte werden praxisnah, an ausgewählten Beispielen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dargestellt und erläutert.
Inhalte:
♦ gesetzliche Grundlagen
• §§ 33 c – i GewO
• Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der §§ 33 c, 33 d, 33 i und 60 a Abs. 2 und 3 der GewO
• Bestimmungen der neuen Spielverordnung (6. Verordnung)
• Spielhallengesetz des jeweiligen Bundeslandes
• Bauordnungsrecht
• Härtefallregelung
♦ Betriebsformen
• Spielhallen (Einfach- und Mehrfachkonzessionen in der Übergangszeit)
• Spielhallen nach neuem Recht
• Wettbüros
♦ verwaltungstechnische Erfassung und Aufarbeitung
• die gewerbeordnungsrechtliche Bearbeitung
• die bauordnungsrechtliche Bearbeitung
• die Konzessionierung/der Konzessionsentzug
• die satzungsrechtlichen Vorgaben nach Gesetzesänderungen
♦ Kontrollen und Beauflagungen
♦ Fragen zu ausgewählten Beispielen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Bitte bringen Sie mit: Text Glücksspielstaatsvertrag, Landesspielhallengesetz |
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