Kennziffer | 1024F600 |
Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte aus Kämmerei,Steuerwesen sowie Rechnungsprüfer und Revisoren |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 08.10.2024 |
Referent/in | Herr Jan Goedecke
Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) und ehemaliger Finanzbeamter |
Teilnahmeentgelt | 192,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 10.09.2024 |
Seminarinhalte |
Der Vorsteuerabzug ist die Chance, Einnahmen / Kostenentlastung aus der Einführung des § 2b UStG und aus Betrieben gewerblicher Art zu erzielen.
Der § 2b UStG wird meist als Belastung der knappen Zeitbudgets und als Kostenfaktor erkannt. Es erwächst aber auch der Vorsteueranspruch. Damit kann neben der Umsatzsteuer, die eingenommen
und an das Finanzamt durchgeleitet wird, eine Kostenentlastung kommunaler Haushalte erreicht werden. Rechnungsprüfer werden ebenso wie kundige Gemeindevertreter, künftig nach der Wahrnehmung dieser Chance auf Kostenentlastung fragen. Sie wird wesentliche Grundlage von Investitionsbeschlüssen sein. Umso wichtiger ist es, kompetent die Vorlagen und Erklärungen erstellen zu können.
Ziel des Seminares ist es, den Anwender sicher in den Regelungen zum Vorsteuerabzug zu machen und das Umfeld des Vorsteuerabzugs aufzuzeigen.
Erläutert wird, neben den Regelungen zum Vorsteuerabzug an konkreten Beispielen im Haushalt und Betrieb gewerblicher Art auch der quotale Vorsteuerabzug gem. BMF Schreiben Entwurf aus 2022, die Vorsteuerkorrektur sowie relevante Urteile zum Vorsteuerabzug und das Verhältnis zu Fördermitteln.
Natürlich besteht auch wieder die Möglichkeit viele Ihrer Praxisfragen aus der täglichen Anwendung des Steuerrechtes beantwortet zu bekommen.
Inhalte:
♦ rechtliche Rahmenbedingungen des Vorsteuerabzugs
♦ Anwendungsbeispiele und Berechnungen
♦ Turn- und Mehrzweckhallen mit Vorsteuerabzug
♦ die Vorsteuerkorrektur mit Beispielrechnungen
♦ relevante Urteile zum Vorsteuerabzug in der Verwaltung
♦ Vorsteuerverprobungfür die Voranmeldung
♦ der anteilige und pauschale Vorsteuerabzug – BMF-Schreiben Entwurf
♦ Vorsteuerabzug in Betrieben gewerblicher Art
♦ die Erklärung und Dokumentation des Vorsteuerabzugs
Bitte bringen Sie mit: NWB – Wichtige Steuergesetze |
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