Kennziffer | 1024V320 |
Zielgruppe | Dienstkräfte in der Verwaltung, die für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständig sind |
Veranstaltungsort | Greifswald |
Termin | 28.–29.10.2024 |
Referent/in | Herr Dr. Martin Dimieff seit 1999 Rechtsanwalt und hat seit mehr als 10 Jahren eine Vielzahl von Vergabeverfahren konzipiert und begleitet, vorrangig im Bereich der Vergabe von Planungsleistungen |
Teilnahmeentgelt | 298,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 30.09.2024 |
Seminarinhalte |
Das Vergaberecht ist komplex in ständiger Veränderung. Dadurch stehen sowohl die Bieter, aber noch mehr die Mitarbeiter der Verwaltung, die für die Durchführung der Vergabeverfahren verantwortlich sind, vor erheblichen Herausforderungen.
Fehler können sich erheblich auswirken: Bei den Bietern durch Nichtberücksichtigung bei der
Auftragserteilung, für die Verwaltung durch Verzögerungen der Projekte, durch Nachprüfungsverfahren und schlimmstenfalls durch die Kürzung oder Rückforderung von Fördermitteln. Dieses Seminar soll Ihnen helfen, Fehler soweit wie möglich zu vermeiden.
Inhalte:
♦ der Auftragswertschätzung: richtige Anwendung der Vorschriften des § 3 VgV
(Schwerpunkte: Wann müssen die Auftragswerte von Losen zusammengerechnet werden? Insbesondere der funktionale Zusammenhang/Gleichartigkeit der Leistungen.
Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV zum 24.08.2023 für Planungsleistungen)
♦ Sonderregeln für Planungsleistungen ober-/unterhalb der Schwellenwerte
(einschl. der §§ 74 ff. VgV und § 50 UVgO)
♦ das neue (seit dem 01.01.2024 geltende) Tariftreue- und Vergabegesetz M-V
♦ die Wertung, insbesondere Prüfung der Angemessenheit des Preises (stufenweise Prüfung)
♦ Konzeption des Vergabeverfahrens hinsichtlich Eignungs- und Zuschlagskriterien
(Was ist zulässig? Was ist sinnvoll? Wie kann man verhindern, dass zu wenig oder
gar keine zuschlagsfähigen Angebote vorliegen?
♦ Referenzen als Eignungskriterium oder als Zuschlagskriterium? Oder gar beides?
♦ Planervergaben: Viele Auftraggeber wünschen sich eine Generalplanung - ist das zulässig oder ist zwingend in Lose aufzuteilen?
♦ Verzahnung mit dem Fördermittelrecht; „vorzeitiger Maßnahmebeginn“ bei Fördermitteleinsatz
♦ Durchführung von Verhandlungen. Sind Präsentationen sinnvoll? Wenn ja, was ist zu beachten? („Schulnoten“-Rechtsprechung)
♦ Nachforderung von Unterlagen (Fehlerquelle Nachreichung von Referenzen)
♦ Auswirkungen der Rechtsprechung zur erforderlichen Aufklärung bei Änderungen
an den Vergabeunterlagen
♦ aktuelle Diskussionen um die Informationsscheiben (Absageschreiben): Versendung über eVergabe-Plattform wirksam? „Abkürzung“ der Fristen durch Feiertage und Wochenende?
♦ Dokumentation (Was ist bei der Hinzuziehung von Beratern zu beachten?
Empfehlungen zum Verfahrensablauf und Vergabevorschlag) |
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