Kennziffer | S905 |
Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über Leistungsansprüche im SGB II entscheiden |
Veranstaltungsort | Inhouse |
Dauer | 2 Tage |
Referent/in | Frau Sylvia Pfeiffer Dozentin für Sozialrecht |
Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Seminarinhalte |
Das Leistungsrecht des SGB II erfordert ein umfangreiches Basiswissen, um rechtssichere Entscheidungen treffen zu können.
Im Seminar vermittelt Ihnen die Referentin die Unterschiede zwischen den Begriffen des Einkommens und Vermögens. Die Bereinigung des Einkommens und die mögliche Verwertung des Vermögens werden verdeutlicht.
Praxisorientiert und anhand von Fallbeispielen werden Ihnen die relevanten Vorschriften erläutert.
Inhalte:
♦ Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen
♦ Abgrenzung zwischen einmaligen und laufenden Einnahmen
♦ Berücksichtigung einmaliger Einnahmen
♦ Privilegiertes Einkommen
♦ Bereinigung von Einkommen (u.a. Erwerbseinkommen, Arbeitslosengeld, Kindergeld, Insolvenzgeld, Überbrückungsgeld nach Haftentlassung, ehrenamtliche Tätigkeit)
♦ Fallarbeit
♦ aktuelle Rechtsprechung des BSG
♦ verwertbares Vermögen / nicht zweckgebundenes geschütztes Vermögen
♦ das angemessene Hausgrundstück
♦ der angemessene PKW
♦ die Lebensversicherung
♦ die Gewährung eines Darlehens
♦ Härtefälle und mögliche Unwirtschaftlichkeit der Verwertung
♦ aktuelle Rechtsprechung des BSG
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