Kennziffer | S906 |
Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im aktiven und passiven Bereich des SGB II, aus Rechnungsprüfungsämtern und Widerspruchsstellen |
Veranstaltungsort | Inhouse |
Dauer | 1 Tag |
Referent/in | Frau Sylvia Pfeiffer Dozentin für Sozialrecht |
Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Seminarinhalte |
Im Bereich des Leistungsrechts des SGB II sind diverse Ermessensregelungen zu beachten. Die Bedeutung von Ermessensentscheidungen wird in der Praxis häufig nicht erkannt bzw. deren Tragweite unterschätzt. Oft ist der Unterschied zwischen Pflicht- und Ermessensleistungen nicht bekannt und es bestehen Unklarheiten, worauf bei der Erstellung der Bescheide zu achten ist.
Im Seminar werden Ihnen anhand praktischer Fallbeispiele Kenntnisse zur Ausübung des Ermessens und der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe vermittelt. Es wird darüber hinaus anhand konkreter Regelungen aus dem SGB II verdeutlicht, wie Ermessen auszuüben und ein Verwaltungsakt aufzubauen ist, der eine Ermessensentscheidung beinhaltet (z. B. Übernahme von Miet- und Energieschulden, einmalige Leistungen und Einkommensanrechnung, Versagung von Leistungen nach § 66 SGB I, Beantragung einer geminderten vorzeitigen Altersrente).
Inhalte:
♦ Ermessen oder unbestimmter Rechtsbegriff
♦ Bindung der Verwaltung an Gesetz und Rechtsprechung
♦ Rechtsanspruch auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens
♦ gerichtliche Kontrolle
♦ Inhalt und Grenzen der Ermessensausübung / unterschiedliche Ermessensarten
♦ Gestaltung eines Verwaltungsaktes mit Ermessensausübung
♦ Aktuelle Rechtsprechung
♦ Fallbearbeitung
Bitte bringen Sie mit: SGB I, SGB X, SGB II
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