Seminarangebot:
Die Ausübung des Ermessens im Bereich des SGB II für Leistungssachbearbeiter

Kennziffer S906
Zielgruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im aktiven und passiven Bereich des SGB II, aus Rechnungsprüfungsämtern und Widerspruchsstellen
Veranstaltungsort Inhouse
Dauer 1 Tag
Referent/in Frau Sylvia Pfeiffer

Dozentin für Sozialrecht

Teilnahmeentgelt auf Anfrage
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Seminarinhalte
Im Bereich des Leistungsrechts des SGB II sind diverse Ermessensregelungen zu beachten. Die Bedeutung von Ermessensentscheidungen wird in der Praxis häufig nicht erkannt bzw. deren Tragweite unterschätzt. Oft ist der Unterschied zwischen Pflicht- und Ermessensleistungen nicht bekannt und es bestehen Unklarheiten, worauf bei der Erstellung der Bescheide zu achten ist.
 
Im Seminar werden Ihnen anhand praktischer Fallbeispiele Kenntnisse zur Ausübung des Ermessens und der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe vermittelt. Es wird darüber hinaus anhand konkreter Regelungen aus dem SGB II verdeutlicht, wie Ermessen auszuüben und ein Verwaltungsakt aufzubauen ist, der eine Ermessensentscheidung beinhaltet (z. B. Übernahme von Miet- und Energieschulden, einmalige Leistungen und Einkommensanrechnung, Versagung von Leistungen nach § 66 SGB I, Beantragung einer geminderten vorzeitigen Altersrente).
 
 
Inhalte:
 
♦ Ermessen oder unbestimmter Rechtsbegriff
Bindung der Verwaltung an Gesetz und Rechtsprechung
Rechtsanspruch auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens
gerichtliche Kontrolle
Inhalt und Grenzen der Ermessensausübung / unterschiedliche Ermessensarten
Gestaltung eines Verwaltungsaktes mit Ermessensausübung
Aktuelle Rechtsprechung
Fallbearbeitung
 
Bitte bringen Sie mit: SGB I, SGB X, SGB II
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Seminardaten
Kenziffer: S906
Thema: Die Ausübung des Ermessens im Bereich des SGB II für Leistungssachbearbeiter
Dauer: 1 Tag
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