Kennziffer | S907 |
Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im aktiven Bereich des SGB II, aus Rechnungsprüfungsämtern und Widerspruchsstellen |
Veranstaltungsort | Inhouse |
Dauer | 1 Tag |
Referent/in | Frau Sylvia Pfeiffer Dozentin für Sozialrecht |
Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Seminarinhalte |
Im Vermittlungsbereich des SGB II sind eine Vielzahl von Ermessensregelungen zu beachten. Viele
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben keine Verwaltungsausbildung und sind daher mit der Problematik der Ermessensausübung nicht vertraut. Die Bedeutung von Ermessensentscheidungen wird in der Praxis häufig nicht erkannt bzw. deren Tragweite unterschätzt. Oft ist der Unterschied zwischen Pflicht- und Ermessensleistungen nicht bekannt, und es bestehen Unklarheiten, worauf bei der Erstellung der Bescheide zu achten ist.
Im Seminar werden Ihnen anhand praktischer Fallbeispiele Kenntnisse zur Ausübung des Ermessens und der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe vermittelt. Es wird darüber hinaus anhand konkreter Regelungen aus dem SGB II verdeutlicht, wie Ermessen auszuüben und ein Verwaltungsakt aufzubauen ist, der eine Ermessensentscheidung beinhaltet (Eingliederungsleistungen nach
§ 16 SGB II in Verbindung mit dem SGB III, insbesondere im Hinblick auf die Anwendung des Vermittlungsbudgets nach § 44 SGB III, der beruflichen Weiterbildung und des Eingliederungszuschusses und auch des Einstiegsgelds).
Inhalte:
♦ Ermessen oder unbestimmter Rechtsbegriff
♦ Bindung der Verwaltung an Gesetz und Rechtsprechung
♦ Rechtsanspruch auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens
♦ gerichtliche Kontrolle
♦ Inhalt und Grenzen der Ermessensausübung / unterschiedliche Ermessensarten
♦ Gestaltung eines Verwaltungsaktes mit Ermessensausübung
♦ aktuelle Rechtsprechung
♦ Fallbearbeitung
Bitte bringen Sie mit: SGB I, SGB X, SGB II, SGB III
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