Kennziffer | S908 |
Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGB II-Behörden; weitere Interessenten. Grundkenntnisse des SGB II sowie erste praktische Erfahrungen sind erwünscht |
Veranstaltungsort | Inhouse |
Dauer | 2 Tage |
Referent/in | Frau Sylvia Pfeiffer Dozentin für Sozialrecht |
Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Seminarinhalte |
Im Seminar werden die Mitwirkungspflichten, die im SGBI und SGBX verankert sind sowie die Spezialregelungen des SGBII, systematisch dargestellt. Dabei werden Rechtsfragen zur Durchführung von Hausbesuchen, zur Auskunftspflicht der Finanzbehörden, Sparkassen und Banken sowie zur Prüfung der Voraussetzungen der eheähnlichen Gemeinschaft und die Mitwirkungspflichten Dritter erörtert. Weitere Themenschwerpunkte sind die Ersatzansprüche nach §§34,34a, 34b (neue Fassung) SGB II und die Möglichkeit der Aufrechnung nach §43 SGBII. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Rückforderung der Leistungen nach dem SGBX gelegt, wobei hier der Individualisierungsgrundsatz und auch die jeweils aktuelle Rechtsprechung insbesondere des Bundessozialgerichts berücksichtigt wird.
Inhalte:
♦ Mitwirkungspflichten nach dem SGB I und SGB X und die Spezialregelungen im SGB II
♦ Folgen fehlender Mitwirkung und Ermessenausübung und die sofortige Vollziehbarkeit der Versagung und Entziehung der Leistungen nach § 39 SGB II
♦ Ersatzansprüche nach § 34 SGB II bei sozialwidrigem Verhalten
♦ Ersatzansprüche nach § 34a SGB II bei zu Unrecht erbrachten Leistungen
♦ der § 34b SGB II ab 01.08.2016 - Kostenersatz bei Doppelleistungen
♦ Aufrechnungsmöglichkeiten nach § 43 SGB II in Höhe von 10 bis 30 % des maßgeblichen Regelbedarfs
♦ Zusammentreffen der Tilgung von Darlehen nach § 42a SGB II und Aufrechnungen nach § 43 SGB II und möglichen Sanktionen
♦ Rücknahme und Aufhebung von Verwaltungsakten nach den §§ 44, 45 und 48 SGB X; die Erstattung nach § 50 SGB X unter Berücksichtigung der besonderen verfahrensrechtlichen Vorschriften nach § 40 SGB II in Verbindung mit § 330 SGB III und der neuen Regelung des § 40 (1) SGB II bei der Anwendung des § 44 SGB X
♦ Sonderregelung zur Rückforderung von Leistungen im Todesfall nach § 40 (5) SGB II (neue Fassung)
♦ Vorläufiger Bescheid nach § 41 a SGB II und Aufhebung von endgültigen Bescheiden wegen Änderungen in den Verhältnissen, die eine vorläufige Bewilligung notwendig machen
benötigte Arbeitsmittel: SGB I, SGB X, SGB II
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