Seminarangebot:
Mitwirkungspflichten des Hilfesuchenden und anderer Personen nach dem SGB II; Versagung, Kürzung und Rückforderung der Leistungen

Kennziffer S908
Zielgruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGB II-Behörden; weitere Interessenten. Grundkenntnisse des SGB II sowie erste praktische Erfahrungen sind erwünscht
Veranstaltungsort Inhouse
Dauer 2 Tage
Referent/in Frau Sylvia Pfeiffer

Dozentin für Sozialrecht

Teilnahmeentgelt auf Anfrage
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Seminarinhalte
Im Seminar werden die Mitwirkungspflichten, die im SGBI und SGBX verankert sind sowie die Spezialregelungen des SGBII, systematisch dargestellt. Dabei werden Rechtsfragen zur Durchführung von Hausbesuchen, zur Auskunftspflicht der Finanzbehörden, Sparkassen und Banken sowie zur Prüfung der Voraussetzungen der eheähnlichen Gemeinschaft und die Mitwirkungspflichten Dritter erörtert. Weitere Themenschwerpunkte sind die Ersatzansprüche nach §§34,34a, 34b (neue Fassung) SGB II und die Möglichkeit der Aufrechnung nach §43 SGBII. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Rückforderung der Leistungen nach dem SGBX gelegt, wobei hier der Individualisierungsgrundsatz und auch die jeweils aktuelle Rechtsprechung insbesondere des Bundessozialgerichts berücksichtigt wird.
 
 
Inhalte:
 
♦ Mitwirkungspflichten nach dem SGB I und SGB X und die Spezialregelungen im SGB II
Folgen fehlender Mitwirkung und Ermessenausübung und die sofortige Vollziehbarkeit der Versagung und Entziehung der Leistungen nach § 39 SGB II
Ersatzansprüche nach § 34 SGB II bei sozialwidrigem Verhalten
Ersatzansprüche nach § 34a SGB II bei zu Unrecht erbrachten Leistungen
der § 34b SGB II ab 01.08.2016 - Kostenersatz bei Doppelleistungen
Aufrechnungsmöglichkeiten nach § 43 SGB II in Höhe von 10 bis 30 % des maßgeblichen Regelbedarfs
Zusammentreffen der Tilgung von Darlehen nach § 42a SGB II und Aufrechnungen nach § 43 SGB II und möglichen Sanktionen
Rücknahme und Aufhebung von Verwaltungsakten nach den §§ 44, 45 und 48 SGB X; die Erstattung nach § 50 SGB X unter Berücksichtigung der besonderen verfahrensrechtlichen Vorschriften nach § 40 SGB II in Verbindung mit § 330 SGB III und der neuen Regelung des § 40 (1) SGB II bei der Anwendung des § 44 SGB X
Sonderregelung zur Rückforderung von Leistungen im Todesfall nach § 40 (5) SGB II (neue Fassung)
Vorläufiger Bescheid nach § 41 a SGB II und Aufhebung von endgültigen Bescheiden wegen Änderungen in den Verhältnissen, die eine vorläufige Bewilligung notwendig machen
 
benötigte Arbeitsmittel: SGB I, SGB X, SGB II
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Seminardaten
Kenziffer: S908
Thema: Mitwirkungspflichten des Hilfesuchenden und anderer Personen nach dem SGB II; Versagung, Kürzung und Rückforderung der Leistungen
Dauer: 2 Tage
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