Kennziffer | S911 |
Zielgruppe | Beschäftigte, die das SGB II und das SGB XII anwenden |
Veranstaltungsort | Inhouse |
Dauer | 2 Tage |
Referent/in | Frau Bianca Bolsewig Rechtsanwältin |
Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Seminarinhalte |
In der täglichen Anwendung der Vorschriften des SGB X treten häufig Fragen auf, die vielfach das Basiswissen des Verwaltungsrechtes betreffen. Insbesondere die Unterscheidung, wann wird § 45 SGB X, wann wird § 48 SGB X angewandt, stellt die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter oft vor erhebliche Probleme. Daneben zeigt auch die mehrjährige Erfahrung der Dozentin, dass auch die Thematik der Ermessensausübung in der täglichen Verwaltungspraxis sehr vernachlässigt wird, wodurch häufig Verwaltungsakte rechtswidrig sind.
Deshalb bietet dieser Kurs eine Vermittlung des Grundwissens des Verwaltungsrechtes nach dem SGB X und greift vertiefend die Problematik Anhörung, Ermessen, §§ 45 und 48 SGB X anhand zahlreicher Beispielsfälle auf.
Inhalte:
♦ Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes
• Ermächtigungsgrundlage
• formelle Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes
• materielle Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes
♦ Wirksamkeit, Nichtigkeit und Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes
♦ Nebenbestimmungen eines Verwaltungsaktes
♦ Aufhebung von Verwaltungsakten
• Rücknahme eines rechtswidrigen belastenden Verwaltungsaktes § 44 SGB X
• Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes § 45 SGB X
• Widerruf von rechtmäßigen belastenden Verwaltungsakten
• Widerruf von rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakten
• Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung
• Erstattung zu Unrecht bezogener Leistungen
• Aufrechnung nach §§ 51-55 SGB I und § 43 SGB II
♦ Widerspruchsverfahren
• Zulässigkeit, Begründetheit
• der Widerspruchsbescheid
Bitte bringen Sie mit: SGB X, SGB I
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