Seminarangebot:
Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

Kennziffer S916
Zielgruppe
Veranstaltungsort Inhouse
Dauer 2 Tage
Referent/in Frau Sylvia Pfeiffer

Dozentin für Sozialrecht

Teilnahmeentgelt auf Anfrage
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Seminarinhalte
Im Seminar lernen Sie die wesentlichen Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen nach dem 3. und
4. Kapitel SGB XII kennen. Sie können über die Hilfen entscheiden und die Leistungen des 3. und
4. Kapitels SGB XII von denen nach dem SGB II abgrenzen.
 
Außerdem machen Sie sich mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut. So werden Sie sicherer bei Ihrer Arbeit!
 
 
Inhalte:
 
♦ Abgrenzung zwischen Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und Grundsicherung für Arbeitsuchende
(Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) nach dem SGB II
Grundsätze der Leistungserbringung
Regelbedarfsermittlung für Sozialhilfe und Grundsicherung
   • Unterkunft und Heizung
   • Angemessenheit
   • Nebenkostenabrechnungen
Mehrbedarfe, einmalige Bedarfe, Hilfe in Einrichtungen
Einsatz des eigenen Einkommens und Vermögens
   • Abgrenzung von Einkommen und Vermögen
   • Einkommensbereinigung
   • geschütztes Vermögen
   • Einsatzmodalitäten
Einsatz des Einkommens und Vermögens anderer Personen (Einsatzgemeinschaften)
   • Ehegatten, Eltern, Lebenspartner, Partner in eheähnlichen Gemeinschaften
Ausschluss und Einschränkung von Leistungen
Berechnungsbeispiele für unterschiedliche Fallkonstellationen
 
Bitte bringen Sie mit:SGB II, SGB XII
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Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: S916
Thema: Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
Dauer: 2 Tage
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