Kennziffer | S938 |
Zielgruppe | |
Veranstaltungsort | Inhouse |
Dauer | 2 Tage |
Referent/in | Frau Simone Krauskopf Volljuristin, Rechtsanwältin, Dipl.-Sozialpädagogin |
Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Seminarinhalte |
Der Sozialarbeiter ist den Mädchen in der WG sehr zugewandt. Die Erzieherin in der Kita stellt schon gern mal ein Kind in die Ecke. Der Busfahrer des Fahrdienstes versucht sich mit den kleineren Jungs privat zu verabreden. Der Heimerzieherin ist hin und wieder doch mal die Hand ausgerutscht.
In diesem Seminar werden auf der Basis der UN-Kinderrechtskonvention die Rechte der Kinder und Jugendlichen vor den in Deutschland geltenden Gesetzen analysiert. Das heißt, das SGB VIII wird Grundlage sein.
Kommt es zu Übergriffen durch professionelle Helfer, spielen das Strafrecht und das Arbeitsrecht eine große Rolle.
Anhand von Fallbeispielen, unbedingt auch aus Ihrer Praxis, werden im Einzelnen die folgenden Schwerpunkte behandelt. Wobei diese Liste nicht abschließend sein muss und Raum für aktuelle Fragen bleibt.
Inhalte:
♦ UN-Kinderrechtskonvention
♦ Definition von Gewalt und Missbrauch als Arbeitsgrundlage für das Seminar
♦ Kinder- und Jugendhilfe als Interessenvertretung
♦ Kindeswohl und dessen Gefährdung
♦ Wer hilft bei Kindeswohlgefährdung wie? (Handlungsstrategien, Beschwerdemanagement)
♦ rechtliche Grundlagen für das Handeln von Helfern
♦ Meldepflicht versus Datenschutz
♦ Strafrechtliche (Garanten-)Haftung für Helfer?
♦ Relevanz zivilrechtlicher Haftung
♦ arbeitsrechtliche Schritte bei vermuteter und nachgewiesener Übergriffigkeit
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