Seminarangebot:
Übergegangene Ansprüche durchsetzen: Kindes-, Ehegatten- und Betreuungsunterhalt ermitteln

Kennziffer S972
Zielgruppe Fachkräfte der SGB-II- und SGB-XII-Leistungsträger und der Jugendämter, Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer
Veranstaltungsort Inhouse
Dauer 2 Tage
Referent/in Herr Ulrich Lammers

städtischer Verwaltungsdirektor a. D.

Teilnahmeentgelt auf Anfrage
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Seminarinhalte
Wer Unterhaltsansprüche durchsetzen muss, benötigt umfangreiches und aktuelles Praxiswissen sowie verfahrensrechtliches Know-how.
Das Unterhaltsrecht ist kompliziert und aus dem Sozialrecht ergeben sich mitunter widersprüchliche Besonderheiten beim Anspruchsübergang (z. B. sog. Vergleichsberechnung und Absetzbarkeit nach § 11b I Nr. 7 SGB II). Es gibt ständig Veränderungen und neue Rechtsprechung, die sich auf Auskunfts- und Unterhaltsanspruch auswirken. Zeitnahe Verfolgung ist erforderlich, weil schon nach einem Jahr Verwirkung eintreten kann. Auch für erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der regelmäßige fachliche Austausch unverzichtbar.
Begrenzte Personalressourcen erfordern, dass man aussichtslose Fälle vernachlässigt und Prioritäten setzt. Im Vordergrund – und das gilt auch für das Seminar - steht eindeutig der Unterhalt für minderjährige Kinder, denn der Betreuungs- und Volljährigenunterhalt ist bei den in der Praxis oft anzutreffenden Mangelfällen eben nachrangig und nur begrenzt realisierbar. Das Seminar richtet sich insoweit auch an die Beistände und Unterhaltsvorschussstellen, denn die effektive Zusammenarbeit zwischen sämtlichen Beteiligten ist ein wichtiges Ziel, führt allerdings wegen der unterschiedlichen gesetzlichen Aufgabenstellung häufig auch zu Konflikten.
In diesem praxisorientierten Seminar lernen Sie, wann die Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch vorliegen, in welchen Fällen Sie diesen erfolgreich realisieren können und wie die Beteiligten sinnvoll zusammenarbeiten. Sie nehmen konkrete Unterhaltsberechnungen vor und erkennen, welche Chancen und Grenzen es in der behördlichen Unterhaltsheranziehung gibt.
 
Inhalte:
♦ Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruches
Kindes-, Ehegatten-, Betreuungsunterhalt berechnen
Divergierendes Sozialleistungs- und Unterhaltsrecht
Probleme bei Anspruchsübergang und fiktiver Leistungsfähigkeit
Möglichkeiten und Probleme bei Anspruchsübergang und rückwirkender Heranziehung
Auskunftsansprüche durchsetzen
Unterhaltsvereinbarung und -verzicht
Neue Rechtsprechung, z. B. zu Wohnvorteil, Reduzierung von Selbstbehalt bei Zusammenleben und freiwilligen Leistungen Dritter, Bedürftigkeit, Ausbildungsunterhalt, gesteigerter Erwerbsobliegenheit, Begrenzung der Ansprüche, Verwirkung, Auswirkungen der Rangfolge im Mangelfall, Schulden, Altersvorsorge, Rückübertragung, Befugnis zur Prozessführung, Prozesskostenhilfe ...
 
Bitte bringen Sie mit: Textausgabe BGB, OLG-Leitlinien und Taschenrechner
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Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: S972
Thema: Übergegangene Ansprüche durchsetzen: Kindes-, Ehegatten- und Betreuungsunterhalt ermitteln
Dauer: 2 Tage
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