Kennziffer | S981 |
Zielgruppe | Beschäftigte von Trägern der Sozialhilfe, Beschäftigte aus Pflegeeinrichtungen, gesetzliche Betreuer von Menschen mit Behinderung |
Veranstaltungsort | Inhouse |
Dauer | 1 Tag |
Referent/in | Frau Christine Schmidt-Statzkowski
Geschäftsführerin und Inhaberin des Unternehmens PREMIO Berlin, Dozentin für alle pflegespezifischen Themen, Pflegegutachterin, Verfasserin mehrerer Fachbücher zum Thema Pflege
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Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Seminarinhalte |
Mit der stufenweisen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) gewinnt die Abgrenzungsproblematik von Eingliederungshilfe und Pflege an Bedeutung. Durch das Inkrafttreten der Pflegestärkungsgesetze und der damit einhergehenden Neudefinierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs kommt der Pflege auch eine Teilhabeorientierung zu. Hier drohen Verschiebungen mit weitreichenden Folgen für Leistungsträger, Einrichtungen und die Betroffenen selbst.
Ausgehend vom Begutachtungsverfahren der ICF erfolgt in diesem Grundlagenseminar eine Abgrenzung zwischen Pflege und Eingliederung anhand von Teilhabezielen. Dazu werden Argumentationsstrukturen vorgestellt und aufgezeigt, wie eine Zuordnung von Aufwendungen zu den Leistungssystemen der Pflege und der Eingliederungshilfe erfolgen kann.
Fälle aus der Praxis sind ausdrücklich erwünscht und fließen in die Gestaltung des Seminars ein. Diese können von den Teilnehmern bis 2 Wochen vor Seminarbeginn beim Kommunalen Studieninstitut eingereicht werden.
Inhalt:
♦ Grundlagen und Aufbau der ICF
♦ Anwendung der ICF in der praktischen Arbeit der Behindertenbetreuung
♦ Definition von Teilhabe und Entwicklung von Teilhabezielen
♦ Argumentationsstrukturen zur Abgrenzung
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