|
Dienstbegleitende Unterweisung (DbU)
Die Auszubildenden im anerkannten Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter / Fachrichtung Kommunalverwaltung werden im dualen Berufsausbildungssystem ausgebildet.
Hierunter versteht man die parallele Ausbildung im Ausbildungsbetrieb (Verwaltung) und der Berufsschule.
Als Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dient die dienstbegleitende Unterweisung (DbU).
Die Dienstbegleitenden Unterweisung (DbU) hat die Aufgabe, praxisnah die erlernten Kenntnisse und Fertigkeiten zu vertiefen und zu wiederholen.
Der besondere Schwerpunkt liegt dabei auf Übungen und Fallbeispielen, um die Kenntnisse in konkreten Situationen richtig anzuwenden.
Des Weiteren dient die DbU der Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung.
|