Seminarangebot:
Zulässigkeit von Vorhaben im Innen- und Außenbereich und die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen

Kennziffer 0626B200
Zielgruppe Beschäftigte der Bauämter (Bauleitplanung, Bauverwaltung, Bauaufsicht) sowie Beschäftigte von Architektur- und Planungsbüros, die über entsprechende Vorkenntnisse verfügen
Veranstaltungsort Rostock
Termin 22.–23.06.2026

22. – 23.06.2026

1. Tag 10.00-17.00 Uhr
2. Tag 09.00-16.00 Uhr

 

 

Referent/in Herr Günter Zuschlag

Kreisbaudirektor a.D.

Teilnahmeentgelt 344,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 25.05.2026
Seminarinhalte
In der Veranstaltung wird die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben vor dem Hintergrund weitestgehender Rechtssicherheit für die Beteiligten (Investoren, Dritte, Gemeinde und
Bauaufsichtsbehörde) umfassend behandelt.
 
Die Abgrenzung zum Außenbereich und die Auslegung der gesetzlichen Kriterien, Stichwort „Einfügen“,
stellen sich für viele Anwender als besondere Herausforderung dar. Wo sind die rechtlichen Grenzen
des § 34 BauGB erreicht? Wann ist planerisch gegenzusteuern?
 
Der Außenbereich mit seinem umfangreich abzuarbeitenden Konditionalprogramm unterfällt in
verschiedene Zulässigkeitskategorien: privilegierte, sonstige und begünstigte Vorhaben, die im
Einzelnen abzuarbeiten sind.
 
Die Gemeinde hat im Baugenehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der Entscheidung über
die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens eine ganz besondere Rechtsstellung bekommen.
Was ist hierbei zu berücksichtigen?
 
Die Thematik wird anhand von Fallbeispielen aus der Praxis und der dazu ergangenen Rechtsprechung vorgestellt und erörtert.
 
Inhalte:
 
♦ Begriff des Vorhabens und Verflechtung zum Bauordnungs- und sonstigen öffentlichen Recht
♦ § 34 BauGB und seine Bedeutung in der Praxis
♦ Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe
♦ Zulässigkeit in Gemengelagen und faktischen Baugebieten
♦ Ausschluss schädlicher Auswirkungen
♦ befreiungsähnliche Tatbestände
♦ Innenbereichs- und Außenbereichssatzungen
♦ Abgrenzung Außen- und Innenbereich
♦ privilegierte Vorhaben, sonstige Vorhaben
♦ öffentliche Belange und deren Gewichtung
♦ begünstigte Vorhaben nach § 35 Abs. 4 BauGB
♦ Rückbauverpflichtung
♦ das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB aus Sicht der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde
♦ Umgang mit einem rechtswidrig versagten Einvernehmen
 
Bitte bringen Sie mit:BauGB, BauNVO, LBauO
Download Seminarangebot als PDF

 

Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: 0626B200
Thema: Zulässigkeit von Vorhaben im Innen- und Außenbereich und die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen
Termin: 22.–23.06.2026
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