Kennziffer | 1126B070 |
Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter des Gebäudemanagements, der Hochbauämter, Bauordnungsämter und Schulämter, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure, Brandschutzbeauftragte in Schulen, Betreiber von Schulen und Kindertageseinrichtungen |
Veranstaltungsort | Rostock |
Termin | 12.11.2026 |
Referent/in | Herr Dr. Jürgen Langenberg
Branddirektor, stellvertretender Amtsleiter der Feuerwehr Münster, Bestellter Einsatzleiter für Großeinsatzlagen nach Brandschutzgesetz, Dozent für Vorbeugenden und Baulichen Brandschutz
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Teilnahmeentgelt | 275,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 01.10.2026 |
Seminarinhalte |
Der Brandschutz in Schulen und Kitas ist allein schon aufgrund des gesellschaftlichen Schutzbedürfnisses
für Kinder und Jugendliche ein bedeutsames Thema.
Den Brandschutz zu quantifizieren, dabei angemessene Schutzanforderungen festzustellen, oder bei kommunal schwieriger Haushaltslage ausreichende und rechtssichere Sicherheitsniveaus zu erlangen,
sind komplexe und anspruchsvolle Aufgaben.
Der Referent erläutert Ihnen, welche baulichen und betrieblichen Voraussetzungen Sie in Schulen und
Kitas erfüllen müssen und wie Sie spezifische Fragen, beispielsweise zur Zulässigkeit von Garderoben in Fluren, lösen können. Anhand zahlreicher Beispiele macht er deutlich, welche Lösungsmöglichkeiten Sie
für den Brandschutz, sowohl in modernen Neubauten, als auch in Bestandsgebäuden, umsetzen können.
Nehmen Sie wertvolle aktuelle Hinweise für Ihre Praxis mit und entwickeln Sie daraus Lösungsstrategien
für Ihre Anforderungen vor Ort.
Inhalte:
♦ Grundlagen des Brandschutzrechtes
♦ Nutzungsspezifische Risiken und Schutzziele
♦ Anforderungen der Landesbauordnung
♦ Anforderungen nach den Rechtsgrundlagen für Sonderbauten
♦ Flucht- und Rettungswege
♦ Anforderungen für Rettungsgeräte der Feuerwehr
♦ Rauchwarnmelder, Gefahrenwarn- und Brandmeldeanlagen
♦ Frage der Zulässigkeit von Garderoben in Fluren
♦ Prüfpflichten für Behörden und Betreiber
♦ Arbeitsschutz- und Unfallversicherungsvorschriften
♦ betrieblicher Brandschutz und Inklusion
Bitte bringen Sie mit: LBauO M-V, VStättVO M-V |
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