Kennziffer | 0726F220 |
Zielgruppe | Mitarbeiter von öffentlichen Kassen, die in der täglichen Praxis oder als Fachaufsicht mit Zwangsvollstreckung in Berührung kommen |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 01.07.2026 |
Referent/in | Herr Prof. Rainer Goldbach
Dipl.-Rpfl. (FH), Professor für Immobiliar- und Mobiliarvollstreckungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin
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Teilnahmeentgelt | 272,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 03.06.2026 |
Seminarinhalte |
Die Durchsetzung von Forderungen in der Immobiliarvollstreckung ist ein umfangreiches und kompaktes Thema, mit dem sich die Städte und Gemeinden zunehmend beschäftigen müssen. Keine Kommune kann es sich mehr leisten, unbezahlte Forderungen einfach abzuschreiben. Besonders im Bereich der Immobiliarvollstreckung sind Kenntnisse des Verfahrensrechts und der aktuellen Rechtsprechung wichtig, um in der Zwangsvollstreckung optimale Ergebnisse zu erzielen und das vom Gesetzgeber eingeräumte Rangprivileg der öffentlichen Kassen gewinnbringend nutzen zu können.
Im Seminar werden die Vollstreckungsvoraussetzungen und das Vorrecht der Gemeinde in der Immobiliarvollstreckung grundlegend erläutert. Außerdem soll auf die wichtigen Verfahrensschritte „Antragstellung“ und „Anmeldung“ ausführlich eingegangen werden.
Die Mitarbeiter werden angeleitet, selbst Versteigerungsanträge zu stellen und Anmeldungen vorzunehmen.
Inhalte:
♦ Das Vorrecht der Gemeinde in der Immobiliarvollstreckung
♦ Der Antrag auf Zwangsversteigerung durch die Vollstreckungsbehörde
♦ Die Anmeldung von kommunalen Forderungen in einem laufenden Versteigerungsverfahren
♦ Anmeldung oder Betreiben - Was ist besser?
♦ Das Kostenrisiko im Zwangsversteigerungsverfahren
♦ Die Vollstreckbarkeitsbescheinigung
♦ Erfahrungsaustausch |
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