| Kennziffer | 0626G350 |
| Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Ordnungsämtern, Kulturabteilungen, Sportämtern, Bauaufsicht, Gebäudemanagement sowie Fachplaner aus den Bereichen Technik, Infrastruktur, Kunst und Kultur, Betreiber von Versammlungsstätten, Veranstalter und Dienstleister |
| Veranstaltungsort | Rostock |
| Termin | 08.–09.06.2026
Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar. |
| Referent/in | Herr Holger Gerdes
Diplom Verwaltungswirt
Fachplaner Besuchersicherheit (TH Köln),
Verwaltungsleiter der Fortbildungsakademie des Ministeriums des Innern NRW
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| Teilnahmeentgelt | 421,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
| Anmeldeschluss | 11.05.2026 |
| Seminarinhalte |
Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen oder Veranstaltungsstätten sind immer vom Betreiber
oder dem jeweiligen Veranstalter zu erstellen.
Bei Veranstaltungen müssen die notwendigen Vorkehrungen zur Schadensvermeidung und Schadens-begrenzung getroffen werden. Kriterien wie Anzahl der Besucher, Infrastruktur am Veranstaltungsort
und erwartetes Besucherverhalten müssen in einem Sicherheitskonzept für Veranstaltungen berücksichtigt werden.
Inhalte:
♦ relevante Vorschriften und Empfehlungen zur Erstellung von Sicherheitskonzepten
♦ Definition der wichtigsten Gefahren
♦ Gefährdungspotenziale bei Veranstaltungen sowie deren fachgerechte Einordnung
♦ Grundlagen einer Risikobewertung
♦ Anpassung der Vorgaben eines Sicherheitskonzeptes für bauliche Anlagen
an den öffentlichen Raum
♦ Organisationsstruktur – Verantwortung und Pflichten
♦ Definitionen Betreiber/Veranstalter/Generalunternehmer/Arbeitgeber
♦ gesetzliche Vorgaben und Regeln
♦ Musterkonzept: Gliederung und Handhabung
♦ Kriterien zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts
♦ Erkennen von Gefahren und Gefährdungsbeurteilung/Risikobewertung
♦ Ergreifen von Kompensationsmaßnahmen
♦ Unterweisungen zur Veranstaltung
♦ Kommunikation mit Behörden und Beteiligten
♦ Kontrolle und Aufsicht
♦ Szenarien bei verschiedenen Schadensereignissen
♦ Einsatz von Kommunikationstechnik, Erstellen von Kommunikationsplänen
♦ gesetzliche Grundlagen für Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen
♦ Betreiberpflichten nach MVStättVO, Pflichten der Veranstalter und Betreiber Klageverfahren
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