Seminarangebot:
Sicherheitskonzepte erstellen nach § 43 MVStättVO

Kennziffer 0626G350
Zielgruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Ordnungsämtern, Kulturabteilungen, Sportämtern, Bauaufsicht, Gebäudemanagement sowie Fachplaner aus den Bereichen Technik, Infrastruktur, Kunst und Kultur, Betreiber von Versammlungsstätten, Veranstalter und Dienstleister
Veranstaltungsort Rostock
Termin 08.–09.06.2026

 

Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar.

Referent/in Herr Holger Gerdes
Diplom Verwaltungswirt
Fachplaner Besuchersicherheit (TH Köln),
Verwaltungsleiter der Fortbildungsakademie des Ministeriums des Innern NRW
Teilnahmeentgelt 421,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 11.05.2026
Seminarinhalte
Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen oder Veranstaltungsstätten sind immer vom Betreiber
oder dem jeweiligen Veranstalter zu erstellen.
 
Bei Veranstaltungen müssen die notwendigen Vorkehrungen zur Schadensvermeidung und Schadens-begrenzung getroffen werden. Kriterien wie Anzahl der Besucher, Infrastruktur am Veranstaltungsort
und erwartetes Besucherverhalten müssen in einem Sicherheitskonzept für Veranstaltungen berücksichtigt werden.
 
Inhalte:
 
♦ relevante Vorschriften und Empfehlungen zur Erstellung von Sicherheitskonzepten
♦ Definition der wichtigsten Gefahren
♦ Gefährdungspotenziale bei Veranstaltungen sowie deren fachgerechte Einordnung
♦ Grundlagen einer Risikobewertung
♦ Anpassung der Vorgaben eines Sicherheitskonzeptes für bauliche Anlagen
an den öffentlichen Raum
♦ Organisationsstruktur – Verantwortung und Pflichten
♦ Definitionen Betreiber/Veranstalter/Generalunternehmer/Arbeitgeber
♦ gesetzliche Vorgaben und Regeln
♦ Musterkonzept: Gliederung und Handhabung
♦ Kriterien zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts
♦ Erkennen von Gefahren und Gefährdungsbeurteilung/Risikobewertung
♦ Ergreifen von Kompensationsmaßnahmen
♦ Unterweisungen zur Veranstaltung
♦ Kommunikation mit Behörden und Beteiligten
♦ Kontrolle und Aufsicht
♦ Szenarien bei verschiedenen Schadensereignissen
♦ Einsatz von Kommunikationstechnik, Erstellen von Kommunikationsplänen
♦ gesetzliche Grundlagen für Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen
♦ Betreiberpflichten nach MVStättVO, Pflichten der Veranstalter und Betreiber Klageverfahren
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Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: 0626G350
Thema: Sicherheitskonzepte erstellen nach § 43 MVStättVO
Termin: 08.–09.06.2026
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